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2 (1851)
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272 384 L., 1848 143 693 L., 1850 426 194 L. je nach dem Hopfen-ertrage.

(c) Baicrn, ältester Bieraufschlag 1542, sodann 16!2 auf I Pfennigvon der Maaß erhöht. 1631 kam der zweite, l67 2 der dritte, 1706der vierte Bierpfennig hinzu Der Erhebungsfuß ist 5 fl. vom Schef-fel (30 kr. von der bair. Metze) eingesprengtes Malz (rosp. 1 fl»14 kr vom pr. Scheff. 3 fl. 2l kr vom bad. Malter), mit derAnnahme, daß 6 Naumtheile trockenes Malz durch das Benetzen(Einsprengen) sich auf 7 vermehren. Der bair. Malzaufschlag (nurin den 7 Kreisen diesseits des Rheins) trug i. D. 18^/z^ 18°"/^roh 5-015 083 fl. rein 4-729 035 fl. I8°'/zgroh 5 556 200 fl.,rein 5 379 149 fl., A. 1849 55 rein 5^ Mill. fl. Die Kosten sindan 5 Proc. Die Entrichtung geschieht in bestimmten Fristen nachdem Schroten, dieses aber darf erst beginnen, wenn der Eigenthümerdem Steuereinnehmer Anzeige erstattet, das Malz gemessen undden Erlaubnißschein (Polletc) erhalten, der Müller das Malz sammtder Pallete in Empfang genommen und jenes nochmals gemessenhat. Findet sich eine größere Menge, so muß dem Einnehmer Nach-richt gegeben werden. Der Müller bescheinigt den Befund des Mes-sens auf der Pallete, führt ein Brechregister und thcilt vierteljährigdem Einnehmer einen Auszug aus demselben mit. Die Brauereienund Mühlen werden häufig besichtigt. Das für diese Steuer bestelltePersonal besteht aus 35 Aufsehern, 609 Einnehmern, 14 Beamtenan 7 Oberaufschlagsämtern in den 7 Kreisen und einigen Oberin-spcctorcn. Rivet,in Rau, Archiv, V, 42 51. Dessen Handbuchder Malzaufschlagsvcrwaltung im Königr. Baicrn. Heidelberg, 1812. Rudhart, IV, >54. In Würtemberg ist 1827 der Malzauf-schlag nach dem Vorbilds Baierns cingeführt worden, s. Handln, S.282 ff. Er beträgt 20 kr. vom Simra Malz (49,° kr. vom prcuß»Scheff. 2 fl. 15 kr. vom bad. Malt.). Ertrag 1835 1837 i. D.526 336 fl., 1841 1813 i. D. 777 322 fl., also Zunahme von 38 Pr.in 6 Jahren!

(ll) In Baiern ist nur solchen Brauern das Brechen (Schroten) aufeigenen Mühlen gestattet, welche diese letzteren schon bei der Ein-führung des Aufschlages besaßen. In Würtemberg werden solchePrivatschrotmühlcn, wo man überhaupt ihre Beibehaltung gestat-tet, unter Verschluß des Aceiscbeamten gehalten.

(s) 'Die Annahme ist in Baiern 67 Eimer (res,, Winter- und Som-merbier) auf 1 Scheff. rrocknes Malz, also 1,°^ 2/° RaumthcileBier auf 1 Theil trockncs Malz.

(/) Man glaubt, daß in Baiern jährlich ^ Mill., wo nicht gar 1'/?Mill fl. defraudirt werden, Verh. d. 2. K. v. 1828. III, 139. Rivet,a. a. O., S. 77 nimmt an, daß i. D. auf den Scheffel trockenes Malz2 Eimer Bier mehr gebraut werden, was (auf 984 630 Sch.) unterder Boraussctzung von 54 kr. Aufschlag für den Eimer schon1-736 324 fl. jährlich ausmacht. Die Zehrer müssen aber diese1-929 000 Eimer um den obrigkeitlich bestimmten Preis bezahlen,i. D. zu 4 fl 18 kr. de» Eimer, obgleich die Brauer dieses Mehrer-zcugniß umsonst haben. Ein in jenem Jahre den Kammern vorge-legter Gesetzentwurf, in dem namentlich Kellervisitationcn vorge-schriebe» waren, kam, als zu belästigend, nicht zu Stande.

(s) Preuß. Ges. v. 8. Fcbr. 1819. Z. 18 21. Ordnung von dems. Tage,K. 27 35. Cab.-O. v. 10. Jan. 1824. Fin. Rest. v. 27. Apr. 1824.