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(a) Die zu Anfang der französischen Revolution unternommene Auf-hebung der inneren Aufwandsfteucrn trug zur Zerrüttung desStaatshaushaltes, wie sie sich bei Errichtung der Eonsulatsversassungvorfand, beträchtlich viel bei. ll'biors, Ilisloire ,Iu consulue ot <IoI'kinpiro, I, 10.
(») Die starisiischcn Ausmittlungen hierüber sind nicht ganz genau, weilin den Staatsrcchnungcn die Einkünfte nicht streng nach wissen-schaftlichen Begriffen geschieden sind. In den Zollvcrcinsstaatcn istder Rohertrag der Zölle nicht ganz maaßgcbend, weil in ihm eine,je nach der Lage und Gränzlänge sehr ungleiche Kostenvergütungenthalten ist. Rechnet man den Reinertrag mit 10 Proc. Zuschlagfür die Kosten (Durchschnitt im Ganzen), so ist für 1850 u. 51 derA. in Baden: Schatzungen 3 120 000 fl., Aufm. St. gegen 3'372 100fl. — Frankreich, 1785 : Aufwandsst. 53 Proc.,— A. 1879: 72 Proc.(mit der Salzstcucr). — Grosbritanicn, 1831 : 97 Proc. (brutto),1879 85 Proc., weil die i>rnpo> l)--lnx hinzugckommen ist — Gross).Hessen, A. 1877 — 1850 7 7 Proc. (Berechnung wie bei Baden). —Preußen, A. 1879: 51 Pr. —Würtcmbcrg,A. >878—9
56 Proc. — Die Gebühren sind hier durchgehcnds von den Steuernausgeschlossen worden.
Z. 417.
Die Grundsätze für die gute Einrichtung der Aufwands-steuern folgen größtentheils aus der obigen Darstellung desWesens dieser Steuern.
1) Man hüte sieb, dieselben sowohl im Verhältnis; zu dereinzelnen besteuerten Ausgabe, als zu dem ganzen Einkommender Steuerpflichtigen hoch anzusetzen. Denn hohe Steuernverursachen nicht allein häufigeren Betrug und größere Erhe-bungskosten, sondern bewirken auch eine Veränderung in derConsumtion, indem man sich im Gebrauche des belasteten Ge-genstandes stark einschränkt oder wo möglich zu anderen wohl-feileren Wefriedigungsmitteln eines Bedürfnisses hinwendet.Dieß ist zwar öfters wirthschaftlich betrachtet nicht unvortheil-haft, aber es entzieht doch der Negierung die erwartete Ein-nahme, so daß man vielleicht versuchen muß, die neue Art derAusgabe gleichfalls mit einer Steuer zu erreichen. Wenn derSteuerfuß erhöht wird, so steigt die Einnahme nie in demselbenVerhältnis;, wie der Tarifsatz (c,). Db und wie viel dieselbe an-wächsi, dieß hängt theils von dem Verhältnis; des neuen Steu-ersatzes zu dem früheren, theils von dem Werthe des Gegenstan-des für die Zehrer, von den Vermögensumständen derselben,der Strenge der Ueberwachung und der Leichtigkeit des Betru-