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den dieselben sogleich im -Preise steigen, wenn sie häufiger begehrtwürden, und endlich muffen in diesem Falle die Verkäufer sichwieder um eine werbende Anwendung des Kaufgeldes bemühen,es treten also nur andere Besitzer der verleihbaren Summen auf.
3) Anlegung im Auslände. Dicß ist bei dem lebhaften Ver-kehre in Staatspapiercn leicht auszuführen, man kann aber auchsonst in Wechseln und Baarscndungen Summen außer Landesschaffen, die dann der einheimischen Betriebsamkeit entgehen.Eine solche Wirkung der Ziussteuer kann allerdings eintre-ten, es ist aber wahrscheinlich, daß sie bei einer mäßigen und bil-ligen Anlegung der Steuer nicht so häufig Vorkommen werde,um den Zinsfuß zu erhöhen.
(«0 Daß man der Steuer willen Kapitale aufzchre, ist am wenigstenglaublich.
Z. 380.
Für diesen Satz lassen sich folgende Gründe anführen:er) Ein Theil der Capitale, die den Stiftungen, Corporatio-nen, Gemeinden, Minderjährigen re. gehören, bleibt der größerenSicherheit willen innerhalb des Landes;
b) ebenso die Capitale solcher Privatpersonen, welche derSicherheit willen ihre Schuldner in der Nähe zu haben suchen.Viele Rentner lieben die Anlegung in Staatspapieren überhauptnicht, oder scheuen, in der Erinnerung früherer Verluste, dieausländischen mehr als die einheimischen. Wer einen größerenZinsfuß höher anschlägt, als die Leichtigkeit, das geliehene Geldin kürzester Frist zutückzuziehcn, der sucht lieber einen Privat-' schuldner im Lande. Dasselbe gilt von der großen Menge derHypothekenforderungen, die gar nicht aus Darleihen, sondern ausder Uebcrnahme bei Erbtheilungen hcrrühren, vgl. §. 378 («).Nur der kleinere Theil der verleihbaren Summen, vorzüglichder in den Händen der Großhändler und Bankherren befindliche,ist folglich so beweglich, daß er schon bei einem geringen Unter-schiede im Ertrage von einem Lande in das andere wandert.Gerade diese Capitale aber vermag die Steuer auch am wenigstenzu erreichen, so daß die Eigenthümer dieselbe weniger zu fürchtenhaben, als andere Capitalisten (r<) ;