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2 (1851)
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wand bei um bei v um >/,, bei 6 um und da die anderenAmtheile sowie der ganze Erlös ungefähr in gleichem Verhältnißausgedehnt werden, so steigen die den Unternehmern zufallendenEinkünfte Nr. 3 u. 4 bei .4. von 15 auf 17^, bei I) von 20 auf 25,bei L von 20 auf 30 fl. — 10 Arbeiter in einer Schwefelsäurcfabrik,Gasfabrik rc. zeigen ein größeres Einkommen des Unternehmersan, als gleiche Zahl bei einem Schuhmacher, Schlosser, Buchbinder rc.Die Zahl der Gchülfen kann demnach nur in Verbindung mit ande-ren bekannten Verhältnissen zur Bildung von Steuersätzen in ver-schiedenen Gewerben gebraucht werden.

(</) Z. B. Niederländ. Gesetze v. 1819 und 1823. In Tab. I. des erstenGesetzes ist eine Menge von Gewerben genannt, bei denen die Steuersich lediglich nach der Zahl der Arbeiter richtet. Dazu muß in jederFabrik ein Verzeichniß der Arbeiter aufliegen. Bei Spinnereienwird nur die halbe Zahl berechnet. Bei 1 — 3 Gehülfen gehört derUnternehmer der l.Abth. der Gewerbe in die >3., bei der 2. Abth.indie 15. Classc, bei 3—6 Gehülfen resp, in die 12. und 1-1. El. u. s. f.,bei 300—400 Gehülfen res>>. in die I. u. 3. Classe. Bei manchender zugehörigen Gewerbe finden noch Zusätze nach dem stehendenCapitale Statt HZ. 367), und bei einer Anzahl von Handwerkernzugleich eine Abstufung nach den Wohnorten. Es bezahlt z. B. einZimmermann, Schreiner, Küfer, Holzdrcchsler, Schieferdecker,Maurer, Glaser, Schuhmacher rc. in den 6 Abthcilungen der Wohn-orte bei 70 u. in. Gehülfen 62—18 fl., bei 50—70 G. 45—13 fl.,....bei I —3 Gehülfen 2/" — 0/" fl., ohne Gehülfen 1/" — 0/" fl.In Würtcmbcrg werden die Handwerke in Hinsicht auf Capital undEinträglichkeit in 4 Abtheilungen gebracht, deren jede 9 Classen insich begreift, 1) bei nicht vollem, 2) bei vollem Betriebe durch 1Menschen, 3) mit 1 Gehülfen, 4) mit 2—3 Gchülfen,.... 9) mit10 — 24 Gchülfen. Jede Classe hat wieder Abstufungen, die dazudienen, nach individuellen, localen rc. Rücksichten einen Spielraumfür die Einschätzung darzubieten. In der 4. (höchsten) Abtheilungz. B. stehen Buchdrucker, Instrumentenmacher, Juweliere, Kamin-feger, Hammerschmiede, Mechaniker, Rothgcrbcr, Schieferdecker u.a.Hier ist der Steuersatz in der 1. Classe 42 kr. bis 2 fl. 24 kr., in der

2tcn 2 fl. 12 kr. — 7 fl. 12 kr., in der 3ten 2 fl. 48 kr. — 9 fl.,.

in der 9tcn 23 fl. 48 kr. — 56 fl. 18 kr. So bestehen bloß für dieHandwerke 180 verschiedene Sätze, wobei jedoch öfters eine Zahl3—4mal vorkommt, was schon eine unnöthige Vcrwickeltheit andeu-tet. — Im Großh. Hessen wird bei einem Lheil der Gewerbe für je-den Gehülfen >/z des Normalsteuercapitals zugesetzt. — Sachsen: fürjeden Gesellen oder technisch ausgebildeten männlichen Gchülfen j/zdes Tarifsatzes mehr, für Gehülfen ohne solche Bildung, ferner fürweibliche und für Lehrlinge doch ist ein Lehrling frei.

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3) Größe des Absatz es oder der bezahlten gewerblichenLeistungen, z. -K. Menge der tranßportirten Maaren, der be-herbergten Personen (a). Bei manchen Gewerben bietet sicheine Gelegenheit dar, diese Menge zu erfahren, aus der mandann den ganzen Gewerbsertrag ermitteln kann Zn meh-