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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
Entstehung
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Das römische Reich unter den Imperatoren. ZZ

28. Die neue Einrichtung, welche Constantinus mit dem Sinne undBlicke eines großen Baumeisters schuf, war, wie sie alten Ucbelständenabhalf, von neuen begleitet. Wurden diejenigen, welche die Geschäfteder Verwaltung trieben, dem Herrscher gegenüber in regelmäßige For-men gezwängt, so verbreitete sich durch die Gründung eines so durchge-führten Beamtenthums eine Geschäftigkeit, welche auf die Bewohnerdes Reiches einen schweren Druck legte. Dieß mußte um so mehr derFall sein, als durch die neue Negicrungsweise das Geldbedürfniß desHofes und mit ihm die Steuerlast gewachsen war. Es diente Niemandmehr dem Staate anders als für Besoldung und die Zahl derjenigen,welche in Staatsgeschäften standen, war ungeheuer. Eine der bedeu-tendsten neuen Steuern, welche durch das erhöhte Geldbedürfniß her-vorgerufcn wurden, war die Grundsteuer, welche immer für 15jährigeFristen festgestellt wurde und die man mit dem ursprünglich ihre Ankün-digung bezeichnenden Namen Jndiction benannte. Bei ihrer Erhebungwar der Willkühr und Ungerechtigkeit ein weites Feld geöffnet. IhrBetrag richtete sich nicht nach der Ergiebigkeit der Güter, sondern nachdem Gcsammtbetrage, den jede Provinz aufzubringen hatte. Die Sacheder Beamten war es also, sie zu vertheilcn. Dabei wurde auf Ver-heerung durch Einfälle von Barbaren keine Rücksicht genommen. Außer-dem ließ Bestechlichkeit der Beamten auch Befreiungen für Reiche aufKosten Aermerer zu. Die Unredlichkeit der Beamten war aber in einersittlich versunkenen Zeit etwas Gewöhnliches und, während der unred-liche niedere Beamte im Falle einer Berufung sich den Schutz deshöheren zu erkaufen Mittel fand, war die Berufung von den Entschei-dungen der prätorischen Präfccten an den Herrscher sogar durch einGesetz untersagt. Die Leiden der Gedrückten mehrten sich oft noch durcheine Maßregel, die dem gewaltthätigen Mißbrauch der Acmter zu steuernbestimmt war, durch den in der Regel zweijährigen Wechsel derBeamten. Wurde dadurch auf der einen Seite der Ausübung von Un-gerechtigkeiten ein Ziel gesetzt, so ließ auf der andern Seite die Kürzeder Zeit die Beamten nicht zu voller Einsicht in die Verhältnisse ihrerBezirke und zu Befreundung mit deren Bewohnern kommen. So ent-stand eine allgemeine Zerrüttung des Besitzstandes. In derselben ent-wickelte sich ein neuer Stand unter den Bewohnern des Reiches, einebesondere, von der Sklaverei verschiedene Unfreiheit, das Colonat.Verarmte Grundbesitzer oder solche, welche zu verarmen fürchteten,übergaben sich und ihre Güter größeren, und bauten ihre bisherigenGüter nun für die neuen Besitzer, indem sie mit den ehemals ihnengehörigen Grundstücken unzertrennlich verbunden blieben, als Colonen.Nicht selten sahen sich zum Eintritt in diesen Stand Decurionen derStädte gezwungen, die für das Aufbringen der ihren Städten auserlegten