Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
669
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Dasselbe Dekret enthält schließlich («rt. 100107) noch einigeBestimmungen über die Bestrafung der Dienstvergehen der mi-nisteriellen Beamten.

Das letzte umfassende Gesetz, welches unter der kaiser-lichen Regierung über die Organisation des Richterstandes(äo I'orärs judicisire) und die Verwaltung der Gerech-tigkeit erschien, ist das vom 20sten April 1810, *) welchemwie gewöhnlich, bald (den 6ten Juli und 18ten Aug. d. I.)zwei kaiserliche Dekrete **) als nähere Erläuterung folgten,und wodurch dieser wichtige Gegenstand seine letzte Vollen-dung erhielt. Es ist nicht nöthig den Inhalt dieser Verord-nungen hier näher auseinanderzusetzen; indem das Wesentlicheschon an den gehörigen Stellen mitgetheilt worden. Wir ver-weisen also den Leser wegen des Nähern auf das Gesetz selbst,und bemerken nur noch Folgendes. Die Appel-Höfe erhieltenOrt. 1) den Titel: Kaiserliche Gerichtshöfe und die Mitglie-der derselben den: Kaiserliche Rathe. Den ersten Gerichts-Se-cretaricn bei den Appcl-Höfen ward durch das Dekret vomtzten Juli 1810 srt. 54 (vergl. mit srt. 24, 28 des Dccr. vom18ten Aug. d. I.) ausschließlich der Titel: Obergerichts-Sccre-tair (Al-ofker en cliek) beigelegt; (welcher in dem ehemaligenFrankreich dem ersten Secretair bei jedem Gericht zukam. (Ver-tiere srt. Arekller 6N edel). Den verschiedenen Beamtendes öffentlichen Ministeriums gab das Gesetz (vom 20. April1810) die Namen, die sie noch jetzt führen, und die schon(S. 197 Not.) angeführt worden. Das kaiscrl. Dekret vom6ten Juli 1810 regelte überdem (srt. 48,49) die Dienstverhält-nisse dieser Beamten untereinander. Wenn der General-Advo-cat mit dem General-Prokurator nicht einerlei Meinung ist,so erstattet ersterer dem gesummten Parquet über die Sacheeinen Vortrag, worüber förmlich abgestimmt wird. Demjeni-gen gemäß, was hier nach Stimmen-Mehrhcit beschlossen wird,muß der Antrag in der öffentlichen Sitzung gemacht werden.Doch hat der General-Procurator, wenn etwa seine Meinungim Parquet nicht durchgegangen ist, das Recht, selbst die Sache

*) 1108011 . voll. gön. tom. IV. p. 466.

**)iliiä. x. 474, 490.