Einleitung
eine deutliche Einsicht in die Staats - und Ge-richtsverfassung eines Volks zu erhalten, muß man mitden vorzüglichsten Schicksalen und Veränderungen, diees im Laufe der Jahrhunderte erfahren hat, d. h. mitder Geschichte desselben bekannt seyn. Es hieß indessenzwei wesentlich verschiedene Gegenstände verwechseln,und würde uns weit über die Grenzen, die wir unsgesteckt, wegführen, wenn wir uns hier in eine nähereAufzählung auch nur der merkwürdigsten Begebenheitender französischen Geschichte einlassen wollten. Wir be-gnügen uns daher einige Hauptepochen derselben, wel-che zur Erläuterung unseres Gegenstandes von vorzüg-licher Wichtigkeit sind, dem Leser kurz ins Gedächtnißzurückzurufen. Das jetzige Frankreich war in den frü-hesten Zeiten von einem Volk eigenen Stammes be-wohnt, welches von den Alten Celten oder Gallier, sowie das Land selbst Gallien genannt ward. Der süd-liche Theil desselben ward schon etwa im Jahr 121v. Ch. in eine Römische Provinz verwandelt und spä-terhin vom Jahr 58 — 50 v. Chr. die Eroberung desganzen Landes durch Cäsar vollendet. Von den Ge-setzen und der Gerichtsverfassung der alten Celten sindtheils nur wenige Ueberlieferungen auf uns gekommen,theils ist auch die Kenntniß derselben für unsern Zweckvon sehr geringem Nutzen, indem die wenigen Spuren,
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