Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
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Vorrede

Eine so große Menge Schriften wir besitzen, worinman alle historischen Umstände, die über die RömischeGesetzgebung und Gerichtsverfassung irgend eine Erläu-terung gewähren, auf das vollständigste gesammelt underklärt findet: ein eben so großer Mangel ist an solchen,woraus ein Anfänger in Beziehung auf die neuern Ge-setzgebungen überhaupt, und auf die Französische ins-besondere eine ähnliche Belehrung schöpfen könnte. DerGrund dieses Mangels liegt zwar in einem wirklichenVorzug derselben; weil sie nämlich theils wegen ih-rer Klarheit, theils wegen ihrer ausschließlichen Anwen-dung auf Gegenstände, die noch wirklich bestehen,oder wenigstens durch' Tradition bekannt sind , sol-cher historischen Erläuterungen minder bedarf. Alleinwenn dieses auch, in Beziehung auf die unmittelbarePraxis bei den Gerichten , nicht ganz unrichtig ist,so werden doch Alle, die an Gründlichkeit gewohntfind, und dieses Vorzugs dürfen wir Deutsche unsdoch wohl rühmen, sich durch ein solches oberflächli-ches Studium nicht befriedigt fühlen, sondern wün- .schen die Gesetzgebung bis zu ihrer Wurzel zu verfol-gen , und in allen Formen ihrer allmählichen Ausbil-