Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Zweiter Abschnitt

Zustand der Gerichts - Verfassung von dem Zeitpunktdes Wiederauflebens der königlichen Macht bis zur voll-ständigen Einrichtung des Parlaments von Paris.

Wir haben im Vorigen die Ursachen naher erklärt, wodurchfast alle Macht, insbesondere die Gerichtsbarkeit, aus den Hän-den der Könige in die der Vasallen überging. Reden wir jetztauch von den Mitteln, wodurch es den Königen gelang, sichallmählig wieder in den Besitz der Rechte zu setzen, die sie niehatten verlieren sollen. Eines der wirksamsten war die Grün-dung der Gemeinen und Bürgerschaften, welche die Könige,seitdem einmal Ludwig der Sechste, genannt der Dicke, (reg.von 1108 1137) das Beispiel gegeben, auf das Höchste be-günstigten. Im Anfang des zwölften Jahrhunderts (bei demRegierungsantritt Ludwigs des Dicken), war Frankreich, ohneallen Schutz von Seiten seiner Könige, ganz der Willkühr derkleinen Herrn (seigneurs) oder vielmehr Tyrannen preißgege-ben. Die Landbewohner, über weit ausgedehnte Strecken zer-streut, ohne alle Mittel sich zu vereinigen, hatten jede Hoff-nung jemals ihre Ketten zu brechen, selbst das Gefühl ihrerErniedrigung, verloren. Allein die Bewohner der Städte,stark durch ihre Vereinigung wie durch die Reichthümer, welcheihr Gewerbfleiß ihnen gab, entschlossen sich endlich, Gewalt mitGewalt zu vertreiben. Noyon gab das erste Beispiel, welchemLavn *) (i. I. 1110) und Beauvais bald folgten. Demselben

*) In Laon fielen deshalb große Unordnungen vor. Der

Bischof, ein harter, herrschsüchtiger Mann, widersetzte sich