wenn die Regierung es für angemessen hielt, in dem Cassa-tions-Gericht so wie in allen Appcllations-Tribunalcn den Vor-sitz. Er erhielt Ort. 81) die obere Aufsicht über alle Gerichtennd ihre Mitglieder, so wie das Recht, Ihnen einen Verweiszu geben. Wenn er im Cassations - Gericht den Vorsitz führte,so hatte dieses das Recht der Censur und Disciplin über dieAppcllations - und Criminal-Gerichte. Es konnte, wegen wich-tiger Ursachen lpour osnse Zrsve) *), die Richter suspendiren,und sie vor den Großrichtcr fordern, um Rechenschaft von ih-ren Handlungen abzulegen. Die Appel-Gerichtc wurden Ort. 83)mit der Oberaufsicht über die Civil - Tribunale ihres Gcrichts-Sprcngcls, und eben so die letzter» mit derjenigen über die"Friedens - Gerichte ihres Bezirks beauftragt. Die Regierungs-Kommissarien (Staats-Procuratoren) bei diesen Gerichten stan-den Ort. 84) untereinander in demselben Verhältniß von Un-terordnung, wie die Gerichte, wobei sie fungirten. — Im Jahr12 der Republick (1804) endlich erhielt die Staats-Verfassungdie Form, zu welcher sie schon lange hinneigte. Durch das or-ganische Scnatus - Consult vom Wsten Floreal (18ten Mai)d. I. ward Frankreich in eine Monarchie umgewandelt, undNapoleon bestieg in Folge dessen unter dem Titel: Kaiser derFranzosen, den Thron. Die Veränderungen, welche dadurchin der Gcrichts-Verfassung bewirkt wurden, betrafen, die Ein-setzung des hohen kaiserlichen Gerichtshofs abgerechnet, fast nurdie Namen. Das Cassations - Gericht, die Appcl- und Crimi-nal-Gerichte erhielten Ort. 136) den Titel: Gerichtshöfe Oours),und ihre Urtheile wurden Beschlüsse (Endurtheile, srr-ö-t») ge-nannt. Der Präsident des Cassations-Hofes, so wie der einesAppcl-Hofs, welcher aus mehrern Sectionen bestand, erhieltden Titel: erster Präsident, und die Vice - Präsidenten dieserGerichte wurden Präsidenten genannt. Alle ersten Präsidenten
*) Die Constit. vom Wsten Frim. I. 8 gab Ort. 74 M. s.S. 661) dem Cassations-Gericht nur das Recht, die Rich-ter wegen Dienstvergehen an die geeigneten Gerichtezu verweisen. Unter „osuso " versteht man indes-sen jede Handlung, wodurch der Richter die Würde seinesStandes herabsetzt. M. s. !Uo>I>» lko^ort. k»rt. oensure,wo ein merkwürdiger Fall vorkommt.