vertreten und Anträge zu machen, angestellt werden. MitBeziehung auf diesen Artikel bestimmte der Beschluß Orröto)der Consuln vom 18tcn Fructid. I. 8 l5teu September 1800,Dosen. tom. IV. p. 274), daß die Anwälte provisorisch dasdurch die- Ordonnanz vom I. 1667 vorgeschriebene Verfahrenbefolgen sollten. — Das Gesetz vom 27sten Ventose I. 8 ent-hält übcrdem noch sehr umständliche Bestimmungen über denCassations-Hof, worüber an einer andern Stelle gehandelt wer-den soll.
Durch das organische Senatus-Conjult vom 16tcn Ther-mit». I. 10 (4ten August 1802, Dosen. tom. I. p. 139) erlittdie Staats-Verfassung wieder eine wesentliche Veränderung; in-dem Napoleon auf Lebenszeit zum ersten Consul ernannt ward.So wie sich dadurch die Regierungsfvrm der Monarchischennoch um einen Schritt näherte, brachte dieses auch in der gan-zen innern Verwaltung analoge Wirkungen hervor. Mit Aus-nahme der Friedensrichter brauchten die Richter nicht mehr ausirgend einer Wahl-Liste *) genommen zu werden, sondern dererste Consul ernannte sie ganz nach Gutdünken. Nur die Mit-glieder des Cassations--Hofes wurden Ort. 85) von dem Se-nat aus drei von dem ersten Consul vorgeschlagenen Candida-ten gewählt. Die übrigen Bestimmungen, welche das erwähnteSenatuö -Consult in Beziehung auf die Gerichts-Verfassungenthält, bezwecken vorzüglich eine gewisse Unterordnung derGerichte untereinander, nach Verschiedenheit ihres Rangs. DerSenat sollte Ort. 54. nr. 4) Urtheile der Tribunale, wenn siefür die Sicherheit des Staates gefährlich wären, für nichtigerklären. Der-Großrichter (Justitz-Minister) führte Ort. 80),
*)Mit den Wahlversammlungen ging eine gänzliche Umän-derung vor, die indessen hier nicht näher erklärt werdenkann. (M. ,s. 'srt. 1 — 38 des angeführten Senatus - Con-sults). Nach srt. 8,9 schlugen die Cantons-Versammlun-gen zwei Candidaten zu Friedensrichtern vor, woraus dererste Consul einen auf 10 Jahre wählte. Von den andernRichtern ist in den Artikeln, welche die Wahlversammlun-gen betreffen, und auch sonst an keiner Stelle, als ob diesebei Ernennung der Richter auf irgend eine Art mitwirkten,die Rede. M. s. n. S. 667 u. Llorlin Doport. srt. olootioo.