Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
646
Einzelbild herunterladen
 

selbst kein Urtheil fällen , sondern sie an ein anderes Gerichtverweisen. Näheres von demselben sehe man im zweiten Band,Abschnitt Vl.

Die unterste aber nicht die unwichtigste Stufe in der ge-richtlichen Hierarchie nahmen die Friedensrichter ein; welchewohlthätige Einrichtung die National-Versammlung von Eng-land nach Frankreich verpflanzte. Jedem Kanton ward ein sol-cher vorgesetzt. Die Gerichtsbarkeit desselben erstreckte sich so-wohl auf Civil- als auf Correctionnelle - und Polizei-Sachen.Was die erstem betrifft, so entschied der Friedensrichter mitZuziehung von zwei Beisitzern (bis zu einem gewissen Werth,)über alle rein persönlichen - und mobilaren- so wie überhauptüber einige ihm noch besonders zugewiesenen Sachen und zwarauch nach dem Werth derselben, entweder mit - oder ohne Appel,wie schon oben (Z. 3. S. 328, 329) näher angeführt worden. *)In sehr vielen andern Fällen mußte, ehe die Partheien ihreKlagen vor Gericht brachten, ein Sühne-Versuch vor demFriedensrichter vorhergehen. Da indessen hierin das von derConstituirenden eingeführte Verfahren von dem gegenwärtigüblichen abwich, so wollen wir es unten umständlicher erklären.Die Friedensrichter wurden überdem beauftragt, bei Erfüllungvon Erbschaften, wenn die Erben oder Einige derselben abwe-send waren, die Siegel anzulegen, und zwar ungeachtet allerEinreden dagegen, über deren Werth das Districts-Gericht ent-schied. **) In ihrer Gegenwart und unter ihrer Leitung wur-

*) Deor. ä. 16. aout 1791. tit. 3. srt. 9,10» (Dosen. lern.III. x>. 205).

Doer. tit. 3. srt. 11. M. v. Heer. ä. 6. ragrs 1791srt. 7. (Dosen. tom. III. p. 285). Nach srt. 8 des letz-tem Dekrets erhielten die Friedensrichter für diese Anle-gung der Siegel eine besondere Vergütung, deren Betragnach der Dauer der Zeit, die sie darauf verwenden, bestimmtwird. Da dieses dem Grundsatz, daß die Gerechtigkeitunentgcldlich verwaltet werden soll, scheinbar widerspricht,so rechtfertigt sich das Gesetz deshalb.I/spposition «lossoollös otsnt un soto pnremont rninistoriol ot oonser-vstoiro il sers »Ilony su jugo so psix soux livrvsponr nao vsostion so trois bouros, ot vingt sous gourtonlos los vsostionz suivsntos otc."