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1 (1835)
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die Auslegung der Gesetze erlassen, (wie deren früher wohl dieParlamente unter dem Titel: srröts äo rvAlomonl ergehenließen) »> t. 12). Bei allen Zweifeln und Bedenklichkeiten die-ser Art sollten Ort. 12) die Richter sich an die gesetzgebendeVersammlung wenden. Die Gerichte blieben also einzig aufdie eigentliche Gerechtigkeit--Pflege beschrankt, und Klagenüber die Handlungen der Verwaltungs - Beamten als solcher,(z. B. über zu hohe Besteuerung u. d. g.z alles was conton-rioux üäwinisrrank heißt) ward an andere Behörden verwie-sen. *)

2n Civil-Sachen wurden durchaus nur zwei Grade derGerichtsbarkeit (zwei Instanzen) zugelassen. **) Gegen die inletzter Instanz erlassenen Urtheile fand kein anderes Rechtsmit-tel als das der Cassation Statt. Daher ward für das ganzeReich Ein Cassations-Tribunal bestellt. Dasselbe sollte in Fal-len, wo entweder die gesetzlich vorgeschriebenen Formen ver-letzt, oder gegen den klaren Sinn des Gesetzes gesprochen wor-den, das Urtheil für nichtig erklären, jedoch in der Hauptsache

*)M. s. d. so eben in der Note schon angeführte Dekretvom 6ten und 7ten September 1790 (ark. 110) voson,tom. lll. ji. 247-

**)Was hier über den Cassatious-Hof gesagt wird, kommt indem eben angeführten Dekrete vom 16. August 1790 nichtvor. Auch von den zwei Instanzen wird in bestimmtenWorten darin nicht geredet. Das Allgemeine war schondurch Beantwortung der Fragen, wovon wir oben gespro-chen haben, den Isten, 24sten und 26sten Mai 1790 ent-schieden. (Ilosennb tom. lll. x. 184). Ueber die Einse-tzung, die Befugnisse und den Geschäftsgang des Caffa-tions-Hofes erschien den 27stcn November 1790 ein um-ständliches Dekret (vesonno tom. lll. x. 117), dessen we-sentlichste Bestimmungen in die erste Constitution (vom3ten September 1791) tit. 3. clmp. V. »rt. 19, 20, 21, 22(Hosen. tom. III. p. 37, 38) aufgenommen worden sind,und größtenteils noch bestehen; so wie sie denn in dieverschiedenen Constitutionen, die dritte (vom 22sten Aug.1795) Ut. 8- am. 254, die vierte (vom 13tcn Dezember1799, wodurch die Consular-Regierung eingesetzt ward)iit. 5. srt. 65, 66 fast wörtlich übergegangen sind. ve-senne tom. lll. p. 95,130.