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1 (1835)
Entstehung
Seite
638
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zu verurteilen. Die auf diese Weise eingehenden Summenwaren indessen wenigstens nicht unmittelbar für die Richterbestimmt. Dieselben (ganz sicher die Mitglieder des Parlaments)genossen schon früh einer festen Besoldung. *) Philip vonValois erlaubte überdcm (durch die Verordnung vom UtenMärz 1344) den Commissarien, die von dem Parlament mitAbhörnng der Zeugen beauftragt waren, für ihre Mühe, außerihrer Besoldung, täglich zehn pariser Stüber (sous parisis)zu nehmen. Doch schon weit früher hatte sich der Gebraucheingeschlichen, daß die Partheien dem Richter ein Geschenk vonEßwaaren u. d. g. machten. Schon Ludwig der H. erlaubtedurch ein Edict vom I. 1254, welches sich in der Lebensbe-schreibung desselben von Range findet, (M. s. auch Vu-Oangssrt. speeies) den Richtern- und Trinkwaaren, und ebenso Gewürze (eonäiwenta, eseulenta, gut pooulenta, Quorumvalor in uns bebllomaäa 10 solicl. parisienses non exeeäe-rot) als Geschenk anzunehmen. Ein Gleiches erlaubte im I.1302 Philip der Schöne (in st/I. (lur. Paris. Part. 3. tit. 6.tz. 36) obschon er sonst den Richtern durchaus verbot, von denPartheien Etwas zu fordern, (praelati okkeiarü nostri nillilxenitus exigant subseotis nostris). Diese Sitte modificirtesich (M. s. d. pno^elopeä. art. e^iee») bestimmter dahin,daß die Parthei, welche ihren Prozeß gewann, dem Richter,der den schriftlichen Bericht darüber abgestattet hatte, einenBesuch machte, und eine Büchse voll eingemachter Früchte,welche damals auch Gewürze (e'piees) genannt wurden, über-reichte. Diese Anfangs freiwilligen Geschenke wurden späternicht nur als eine schuldige Gebühr gefordert, sondern auch in

*) Du-(lange glossar. voe. Parlament. Ltatut. (lsrol.Rorman. Oueis (damals Rcichsverweser) 23. ^pril. an.1360-Huoü illi gui eleeti sunt acl lronorem seäisParlament! universalis et eapitalis sustitise regni nostr!gubernaoula äirigunt, stgue proprie repraesentsnt inKopula nostrae eelsituäinis mssestatem, äignum eststipenäiorum grstia koveantur, «altem solitorum, ex^uibu» ipssrum gentium moclerata sinveritas baetenusest contenta." (bl Hegest. (lsmer. (lomput. pari»,sign. O. kol. 13),