Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
624
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Siebente *) glorreichen Andenkens (reg. von 1422 146t)wohlwissend, daß sie selbst unmöglich ihre Unterthanen gehörigkennen könnten, um in der Wahl derselben nicht oft hintergan-gen zu werden, hatten deshalb verordnet, daß bei jeder Erle-digung einer Richterstelle das Gericht, wobei sie erledigt war,nach Stimmen-Mehrhcit drei Personen, die es für die tüchtig-sten hielt, wählen und dem König vorschlagen sollte, um Einemderselben die Stelle zu verleihen. Auf diese Weise war dasGewissen des Königs jeder Last enthoben und die Stellen wur-den allezeit gut besetzt. Allein seit dem Tode Carls des Sie-benten ist diese schöne Ordnung gänzlich verkehrt und mit denStellen ein schändlicher Handel getrieben worden. Oft gabman an Unterhändler ein Bestallungs-Patent, worin der Nameoffen gelassen war, um es dem Meistbietenden zu überlassen.Hierdurch wurden die Stellen herabgewürdigt, der BestechungThür und Thor geöffnet, und die Verwaltung der Justitz inein Räuberhandwerk verwandelt. Wir haben in unsern Tagensehen müssen, daß die Aemter der Vicegrafen, Vögte, Stellver-treter (viguiers) , Steuerrichter (vlik>rge8 ä'öleetion **), lauterStellen, wozu gründliche Kenntnisse und eine anerkannte Recht-lichkeit erforderlich sind, indem sie dem damit Bekleideten dasRecht verleihen, über Leben und Vermögen seiner Mitbürger zuentscheiden; wir haben gesehen, daß diese Stellen an Militair-Personen, Jäger (veneurs) oder an Fremde ohne Wissenschaftund Erfahrung vergeben wurden, die, wegen ihrer Unvermö-genheit dieselben in eigener Person zu verwalten, sie an denMeistbietenden verpachteten. Um diesen unbegreiflichen Miß-bräuchen abzuhelfen und den Willen des Königs zu erfüllen,dessen Wunsch es ist, daß die Gerechtigkeit über sein Volkherrsche, scheint es den drei Ständen angemessen, die Wahlenwieder einzuführen, und davon in keinem Fall abzuweichen, wo

*) Vater des tyrannischen Ludwigs des Eilsten, und Groß-vater Carls des Achten, woran diese Vorstellungen gerich-tet waren. Dieser letztere war bei seiner Thronbesteigungerst dreizehn Jahre alt. Er reg. von 14831498-

**) Von diesen öleotions wird im fünften Abschnitt naher dieRede seyn.