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So wie es überhaupt eine Gränze gibt, über welche hinausdie Strenge in Härte ausartet, so nimmt auf der andernSeite eine übertriebene Milde den Character der Schwächeund Schlaffheit an. Vorzüglich hüte man sich hierin weitergehen zu wollen als diejenigen Gesetzgeber, die bekanntlich diegrößte Milde mit der größten Wcißheit vereinigt haben, wirk-lich gegangen sind. Die constituirende Versammlung z. B., diegewiß hier an der ersten Stelle genannt zu werden verdient,ungeachtet sie alle grausamen Strafen abschaffte, ließ für ge-wisse Fälle die einfache Todesstrafe bestehen. Diesem Beispielallein, wird jeder wahre Menschenkenner eben soviel Gewichtals den stärksten theoretischen Gründen beilegen. Ganz das-selbe möchte ich, um noch einmal von den Formen des Ge-schwornen-Gerichts zu reden, von dem Resumö des Präsidentensagen, wogegen sich selbst in den französ. Kammern in derneuesten Zeit mehrere Stimmen erhoben haben. Der Präsidentsoll durch diese kurze Wiederholung aller Umstände, die wäh-rend der Verhandlungen vorgekommen sind, auf die Gemütherder Geschwornen einen zu bedeutenden Einfluß ausüben können.Wie indessen auf die Geschwornen, nachdem sie den Verhand-lungen selbst beigewohnt, den Angeklagten, den Ankläger undden Vertheidiger gehört, von Jemand, der überdem seine Mei-nung nicht einmal bestimmt aussprcchen darf, noch sehr einge-wirkt werden könne, ist schwer einzusehen. * *) Jede Spur einer
lich sind die Vorschläge derjenigen, welche zur Verurth»lung eine völlige Uebereinstimmung der Geschwornen veLlangen. Denn jeder weiß, daß nach allen Gesetzenganz insbesondere nach dem Englischen diese so gerühmtUebereinstimmung weiter Nichts ist, als eine Unterwerfungdes Willens der Minorität unter den der Majorität; jadaß zuweilen durch Eigensinn und Hartnäckigkeit ein Ur-theil sogar nach der Meinung der Minorität durchgeht.
*)Die constituirende Versammlung in ihrer Instruktion überdie Ausführung der von ihr eingeführten Criminal - Proze-dur bemerkt mit Reckt in Beziehung auf diesen Punkt:
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