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1 (1835)
Entstehung
Seite
610
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solchen Einwirkung muß überdem tmrch die Berathung derGeschwornen unter sich, wobei der Präsident nicht gegenwär-tig ist, verschwinden. Dagegen kann die Wiederholung desGanzen, besonders solcher Punkte, die sich leicht überhören oderschwieriger behalten, wie z. B. Namen, Zahlen, Daten u. s. f., und gerade hierbei ist keine Einwirkung von Seite des Prä-sident möglich den Geschwornen die Uebersicht sehr erleich-tern und ihnen Alles, was sie gehört oder gesehen, wiederin das Gedächtniß zurückrufen. Ucberhaupt möchte bei demjetzigen Criminal-Verfahren nicht leicht irgend eine wesentlicheVerbesserung anzubringen seyn, als vielleicht in Beziehung aufdie erste Verhaftung des Angeklagten und die Instruktion desProzesses. Vergleicht man indessen auch in dieser Hinsicht dieAnordnungen des jetzigen Gesetzbuchs über das Criminal-Ver-fahren mit denjenigen des Dekrets vom löten September 1791und des Straf-Gesetzbuchs vom 3ten Brüm. I. 4, so ist manfast gezwungen gerade hierin den größten Vorzug des letztemvor den beiden erstem anzuerkennen. Bei der außerordentlichenMenge von Gerichten in dem alten Frankreich fanden sich fastallenthalben Beamten, um ein jedes Verbrechen, sobald es bekanntward, sogleich an Ort und Stelle zu verfolgen und zu unter-suchen. Durch Aufhebung aller früher bestehenden, besondersauch der grundberrlichen Gerichte ging diese große Bequemlich-keit verloren; und es war schwer genug, diese Lücke auszufül-^n. Die Constituirende übertrug (durch ihr Dekret vom lötenVeptember 1791) das Geschäft, die ersten Spuren des Vcrbre-^ens zu verfolgen, und die Beweise gegen den Urheber zu-Wmmeln, den sogenannten Beamten der Sicherheit^ - Polizei,^wozu vorzüglich die Friedensrichter gehörten; die zwar, wegenihrer Vertheilung über alle auch die kleinsten Theile des Reichs,sich allerdings dazu am besten eigneten, deren übrige Beschäf-tigungen aber mit diesen neuen ihnen übertragenen wenig über-einstimmten. In kleinern Städten waren denselben die Lieu-tenants und Kapitains der Gendarmerie als Hülfsbeamten

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tsirs.^ (Oesoii. tom. III. p. 388,408).