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1 (1835)
Entstehung
Seite
593
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ses letztere übergegangen. *) Nach dem Sturz des Direk-toriums, unter der Cousular-Regierung ward in der Ge-schwornen-Anstalt noch verschiedenes modificirt und verändertDas Gesetz vom 6tcn Germinal I. 8 (27sten März 18001(Desenne tom. IV. p. 263) bestimmte eine neue Art die Ge-schwornen zu wählen, welche sich der später durch den voll.ll'instr. oriin. eingeführten, sehr näherte. Das Gesetz vom7ten Pluviose I. 9 (27sten Januar 1801, Desenoe tom. IV.x>. 282) traf mehrere Anordnungen in Beziehung auf die Ver-haftung des Angeklagten und die vorläufige Instruktion desProzesses, worüber in der Folge ncch näher geredet werdensoll. Insbesondere verordnete es (srt. 21) , gegen die sowohlin dem Dekret der Constituirenden vom 16ten Septb. 1791 **)als auch die in dem voll. ll. llolitr er ll. peines vom 3teuBrüm. I. 4 srt. 238***) enthaltene Bestimmung, daß vorden Anklage-Geschwornen die Zeugen und die klagende Parthei(xsrtie xlsignsnte) nicht mehr mündlich vernommen, sondernnur die schriftlich aufgenommenen Aussagen derselben, so wiedie Verhöre des Angeklagten verlesen werden sollten. Diewichtigste Veränderung indessen war durch die Constitutionselbst vom 13ten Dezember 1799, welche das Consulat grün-dete, eingeführt. Nach (srt. 92) derselben, konnte das Gesetzin Fällen von Aufruhr und wo der Staat gefährdet war, inden Gegenden, wo dieses Statt fand, die Constitution für einebestimmte Zeit aufheben. Dieses konnte, wenn das gesetzge-bende Korps nicht versammelt war, sogar durch einen Beschlußder Regierung (psr un srrvte llu gouvernement) geschehen,jedoch unter der Verpflichtung, daß in demselben Beschluß dieZusammberufung dieses Korps in der kürzesten Frist verordnet

*)Es ist gewiß, m. s. weiter unten, daß die Bestimmungder Constituirenden sich durch die Erfahrung als zu nach-sichtig gegen die Verbrecher ausgewiesen hat. Sonst mögteeine gesetzgebende Versammlung damals doch wohl nichtgewagt haben, eine solche Aenderung in den bestehendenGesetzen zu treffen.

**)De Is just. orilll. tit. 1. srt. 20« Deren. tom. III. P. 331.

***) Derenue tom. IV- x. 55.