Bestimmungen über das Geschwornen - Gericht sind ebenfallsdenen der Constituirenden ganz analog. Die Geschwornen soll-ten (srt. 483) (mit Ausnahme einiger Beamten fsrt. 4841)aus Allen denjenigen genommen werden, welche 30 Jahr altwaren, und die zu einem Wähler erforderlichen Eigenschaftenhatten. Die Art, aus denselben die Anklage- und Urtheils -Geschwornen zu wählen, war der von der Constituirenden vor-geschriebenen fast gleich. M. s. srt. (485—525).—In Beziehung aufdie Abstimmung der Criminal - Richter fand eine VeränderungStatt. Sie berathschlagten und stimmten nämlich im Geheimen,sprachen aber das Urtheil öffentlich und in Gegenwart des Ange-klagten aus. (coä. 6. stellt» et st. peines srt. 435). Sonst bliebder Gang der öffentlichen Verhandlungen fast genau, wie früher-hin. Die Fragen an die Geschwornen stellte (srt. 373), nach-dem er die Meinung des Tribunals vernommen, im Namendesselben der Präsident. Der Angeklagte, dessen Vertheidiger,der öffentliche Ankläger und die Geschwornen konnten ihreBemerkungen darüber machen, worüber (srt. 376) das Tribu-nal auf der Stelle entschied. Die Fragen selbst wurden imGanzen nach der Vorschrift der Constituirenden gestellt. Näm-lich Istcns ob die Thatsache feststehe, 2tens ob der Angeklagtedie That begangen oder dabei mitgewirkt und 3tensob er sie in verbrecherischer Absicht begangen (o. 6. stöl. et 3.xein. srt. 374); endlich kamen noch einzelne Fragen über jedenbesondern Umstand. Die Abstimmung der Geschwornen geschahgerade so, wie die Cvnstituirende es eingeführt batte. Nur istes (srt. 386—413) noch umständlicher erklärt, als in demDekret vom listen September 1791. Bei den Anklage-Ge-schwornen reichten vier,* *) bei den Urtheils-Geschwornen dreiStimmen, die zu Gunsten des Angeklagten waren, zu seinerFreisprechung hin. (srt. 243, 403). Diese letztere Bestimmung,
das Straf-Gesetzbuch (volle pstnsl) der Constituirendenvom 25sten September 1791 enthält, und setzte nur einigeneue Verordnungen hinzu, welche die veränderte Verfas-sung und Lage des Staats nöthig machten.
*)d. h. die Hälfte der Stimmen, da die Anklage-Jury nuraus acht Geschwornen bestand.
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