Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
590
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der Angeklagte von den Geschwornen für nicht überführt er-klärt war, nur im Interesse des Gesetzes) anwenden konnte.In jedem andern Fall hatte aber die von dem königl. Kom-missair eingelegte Cassation, den Aufschub der Freilassung desAngeklagten zur Folge.*) Diese Einrichtung der Geschwornen-Anstalt und der Criminal-Procedur überhaupt, so wie sie ausden Händen der Constituircnden hervorgegangen, hat sich selbstwahrend der Stürme der Revolution fast unverändert erhalten,nur daß der Factions-Geist für die politischen Verbrechen be-sondere Gerichte erfand.

Der National-Convent führte durch sein Dekret vom 2tenNivosc (25sten Dezember 1793) eine neue Art die Geschwornenzu wählen ein. (Oesen. voll. xensr. t. III. 524 529).Demselben gemäß sollten sie überhaupt aus allen Staatsbürgern,die 25 Jahre alt waren, ohne Rücksicht auf das Vermögen,genommen werden. Jedes Vierteljahr stellte der National-Agenteine Liste derjenigen auf, die ihm zu Geschwornen geeignetschienen, und zwar so, daß für einen Distrikt von 1500 Ein-wohnern Ein Geschworner genommen ward, und für jedesfolgende Tausend Einer hinzukam, (tz. 1, srt. 6,7). Ue-brigens blieb fast Alles so, wie die Constituirende es bestimmthatte. (M. s. jedoch das Gesetz vom 4tcn Messidor I. 3).Den dritten Brümaire I. 4 (den 25sten Oktober 1795)unter dem Direktorium erschien der ooäo cle« ckvlit» er ckssxeines. **) Derselbe ist nicht, wie der Name vermuthen läßt,bloß ein Straf-Gesetzbuch, sondern er ordnet zugleich die cor-rectionnelle und Criminal-Prozedur, und zwar ist er in dieserletztem Hinsicht weit vollständiger als in ersterer. ***) Seine

*) Wenn er nämlich etwa von den Richtern aus dem Grundlosgesprochen war, daß die ihm angeschuldigte Handlungkein Verbrechen sey. (. 8, srt. 16,17; Oesonuo tow. lll.x. 341).

**)Oesenne ovü. Irsno. iom. IV. p. 7-

***) Durch Art. 594 desselben, wurden die Gesetze vom I6tenund 29sten September 1791, wodurch die Constituirendedas Criminal-Verfahren geordnet hatte, nebst allen spätern,welche dieselben erläuterten oder modificirten, abgeschafft.Dagegen bestätigte er Art. 610 die Bestimmungen, welche