zwölf, welche aus einer Liste von Zweihundert durch das Loosgewählt wurden. Der Gcneral-Procurator-Syndicus des De-partements nahm nämlich jedes Vierteljahr aus der Liste Aller,die sich zu Wählern eigneten, Zweihundert, um als Geschwornezu fungiren. (llustio. (Um. tit. 11. srt. 2, 6). Diese Listeward, nachdem sie vom Direktorium gutgeheißen, (srt. 6) denersten jedes Monats dem öffentlichen Ankläger vorgelegt, wel-cher 20 ohne Angabe der Gründe ausschließen konnte, (srt. 9).Die Namen der übrigen wurden in ein Gefäß geworfen, undfür jeden einzelnen Fall, der im Monat vorkommen sollte, 12herausgezogen. Die Liste dieser zwölf Geschwornen ward demAngeklagten vor dem Gerichtstag vorgelegt. Er mußte inner-halb 21 Stunden diejenigen nennen, die er verbitten wollte. *)Für Jeden, den er verbat (röonsoit), ward ein anderer gezo-gen. Er konnte so nach und nach 20 verbitten, und zwarohne Gründe anzugeben. Wollte er indessen noch mehrere ver-bitten, so konnte dieses nur mit Angabe der Gründe geschehen,über deren Werth das Tribunal entschied, (tit. 11. srt. 9—15).Die Art, wie die Fragen gestellt wurden, und wie die Ge-schwornen ihre Stimmen abgaben, wich von der durch denoc>3. ä'instr. orim. eingeführten, in Etwa ab. Die Iste Fragewar: steht die Thatsache fest; die 2te: ist der Angeklagteüberführt (oonvsinon), die That begangen zu haben. Nunkamen 3tens diejenigen Fragen, welche sich auf die verbreche-rische Absicht des Angeklagten bezogen, und die nicht allein ausdem Anklage-Act, sondern auch aus dem Ergebniß der öffent-lichen Verhandlungen hergeleitet werden konnten. (1)601-. cl. 1g.Lotternd. 1791 clo la jnzt. orim. tit. 7 srt. 19 — 21). **)Die letztem Fragen mußten in derselben Ordnung gestellt wer-den, wie sie beantwortet werden sollten, und zwar die demAngeklagten günstigste zuerst u. s. f. (srt. 21). War die Thatmit besondern Umständen begleitet, so ward für jeden auch eine
*)Das Gesetz sagt nicht, wie lange vor dem Gerichstag demAngeklagten diese Liste vorgelegt werden mußte. Jetztmuß es an dem Tag vor seiner Beurtheilung geschehen,(ooll. ä'instr. orim. srt. 394).
**) Dosen. tom. III. P. 327-