durfte jart. 91) ward die fernere Instruktion, die Vernehmungder Zeugen u. s. f. öffentlich und in seiner Gegenwart vorge-nommen (sei. 11, 15). Auch sein Vertheidiger durfte dabeigegenwärtig seyn, allein nicht für ihn sprechen (srt. 18).Ebenso ward bei dem Endurtheil der letzte Bericht über die Sa-che, so wie der darauf folgende Antrag der Staatsbehörde zwarnicht in Gegenwart des Angeklagten, wohl aber in der seinesVertheidigers abgestattet. Der Angeklagte selbst erschien inder öffentlichen Sitzung nur, um noch zum letztenmal öffentlichverhört zn werden; worauf man ihn abführte und der Ver-theidiger seine Vcrthcidignngs-Rede hielt. (srr. 21). Die Rich-ter berathschlagten zwar im Geheimen, sprachen ihr Urtheil
angesehen werden kann u. d. g., Alles auf das schärfsteabgewogen und nur nach den Bestimmungen des Gesetzesentschieden werden. Dnport fühlte selbst die Richtigkeitdieses Einwurfs, obschon er nicht ausdrücklich davonsprach. Er gestand nämlich, daß bei der alten, dunkelnund verwickelten Gesetzgebung es den Geschwornen schwerfallen würde, über die Thatsache zu entscheiden; allein erhoffte nach Einführung einer neuen, einfachen und klaren,werde den Geschwornen auch in Civil-Sachen die Entschei-dung über die Thatsache leicht seyn. Wenn dieselben in-dessen wirklich nur über die reine Thatsache zu entscheidenhätten, so ist nicht wohl einzusehen, wie die Vereinfachungoder Verwickelung der Gesetzgebung ihre Arbeit erleichternoder erschweren könnte. Die constituirendc Versammlungwar durch den Plan von Dnport, der im Ganzen mehrglänzend als gründlich war, fast hingerissen. Derselbenwaren indessen "schon mehrere Plane über die Justitz-Orga-nisation vorgelegt worden. Sie wollte dieselben an einComitö verweisen, als ganz unerwartet von dem berühm-ten Sieyes ein vierter Plan gedruckt erschien, (^perxn
st'une noavello Organisation lls la justice ot cle 1a po-lioe en k'ranoo, par N. I'sbkx; 8,'o^es. Uaris 1790. Im-xrim. nstion.) Hierdurch ward jeder Beschluß einstweilenausgesetzt. Den 3lstcn März 1790 griff Lanjuinais denPlan von Dnport bcftig an. Die Versammlung beschloß "denselben Tag auf den Vorschlag von Barrere, daß vor-läufig 10 Fragen gestellt würden, von deren Erörterungund " Entscheidung ' die endliche Organisation der Justitzabhängen sollte. Unter diesen Fragen, die man bei l)o-seooe tow. III. p. 183 findet, war die erste: Soll die