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1 (1835)
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stände kann daher auch der Gang des Verfahrens dem ge-wöhnlichen nicht ganz gleich seyn. Auch haben fast alle neuernGesetzgeber diese Maßregel aufgenommen, wohl überzeugt, daßohne dieselbe entweder mächtige Verbrecher gar nicht gestraft,oder auch redliche Administratoren der Wuth der TyranneiPreis gegeben würden. In Frankreich insbesondere verord-nete schon die erste Constitution vom I. 1791 (tit. 3 ebap. 5Sll. 23, Hosen. Win. 1. p. 37) die Errichtung eines hohenNational-Gcrichtshofs (baute eour nationale), welcher, aufein Anklage-Dekret der gesetzgebenden Versammlung, über allevon den Ministern und den Hauptagentcn der ausübendenGewalt begangenen Amtsvergehen, *1 so wie über alle Ver-brechen gegen die Sicherheit des Staats entscheiden sollte.Die gesetzgebende Versammlung konnte, ehe ste die Anklage er-kannte, Zeugen vor ihren Schrankn vernehmen. Das Dekret,wodurch die Anklage erkannt ward, galt zugleich als Verhaf-tungs-Befehl (-leeret <le xr-iso äe oorps.) Der hohe Ge-richtshof war, nach Art der jetzigen Asstscnhöfe, aus Richternund Geschwornen zusammengesetzt, wovon die letztem überSchuld und Nichtschuld und die erstem über die Strafbestim-mung erkannten. **) Die Richter, vier an der Zahl, welcheGroßrichtcr (grsn-ls-ju^es) hießen, wurden aus dem Cassa-tionshof durch das Loos gewählt. Dieselben waren auch, nach-dem die Anklage erkannt war, mit der vorläufigen Instruktiondes Prozesses beauftragt, welche wie gewöhnlich geführt ward.Die Geschwornen, welche hohe Geschworne (baut»-jures) hie-ßen, wurden durch die Wahlkollegien der Departements (und

*)Dcr genannte Gerichtshof entschied nur über Verbrechengegen den Staat. Selbst die Mitglieder der königl. Fa-milie standen in den gewöhnlichen Fällen unter den ge-wöhnlichen Gerichten. Mau sehe n. Oosenne tom. 1.Oonstit. <l. 1791 tit. III. ebap. 2- seet, 3 srt. 6 (psA. 28-)

**) Ueber die Zusammensetzung der baute eour nationale undden Geschäftsgang bei derselben sehe man das Dekret derconstituirenden Versammlung vom lOten Mai 1791 unddas der gesetzgebenden Versammlung vom 25sten August1792 bei Oeseans cost. Zen. tom. III. pag. 100 und108.