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werden. Bei der definitiven Beurtheilung waren die Verhand-lungen öffentlich. Hier ward der Angeklagte verhört, und dieZeugen vernommen, gerade so wie bei den gewöhnlichen Assi-sen. Nach Vernehmung der Zeugen hielt der General-Procmratvr seinen Vertrag, worauf der Vertheidiger antwortete,(alt. 57(i, 335). Nun ward (srt. 277) der Angeklagte ausdem Sitzungssaal entfernt und (ai-r. 580) der Hof zog sich indie Bcrathungs - Kammer (eliamlnw oonsoil) zurück. Hierstellte (art. 581) der Präsident die Fragen, und sammelte dieStimmen. Die Fragen über die Thatsache wurden von den-jenigen über die Anwendung der Strafe getrennt, (ai-t. 587).Der Gerichtshof entschied (a,t. 582) nach Stimmen-Mehrheit.Die Militairs stimmten zuerst (art. 58>)- Bei Stimmen-Glcichhcit galt (art. 583) die gelindere Meinung. War dasUrtheil erlassen, so ward es öffentlich und zwar in Gegenwartdes Angeklagten ausgesprochen. Cassation fand, wie schon soeben bemerkt worden, gegen dasselbe nicht Statt. Doch konntedas Gericht, in den vsm Gesetz bestimmten Fallen, erklären, daßder Vcrnrtheilte Entschuldigung verdiene. Eben so konnte es(art. 505) Ihn aus wichtigen Gründen der Gnade des Kai-sers empfehlen. Diese Empfehlung kam nicht in das Urtheilsondern es ward im Geheimen in der Rathskammer da-rüber ein Protokol aufgenommen, von allen Richtern un-terschrieben und an den Jnstitz - Minister gesendet. *) — Er-gab sich aus den Verhandlungen, daß die dem Angeklagten zuLast gelegte That zu der Competenz eines gewöhnlichen Assisen-hofö gehöre, so ward er (art. 580) dahin verwiesen. Verdientedieselbe aber nur eine Polizei- oder corrccrionnclle Strafe, sokonnte der Specialhof diese sogleich selbst erkennen.
Diese Einrichtung der Specialhöfe, die wir so eben erklärthaben, war nur eine Etwas verbesserte Auflage der ursprüng-lichen. Die Special-Gerichte wurden durch daö Gesetz vom
*) Durch die Aussicht znr Begnadigung, die man dem Ange-klagten offen ließ, beabsichtigte man, wie aus dem ebenangeführten Vortrag deö Staats- Ratbü Real hervorgeht,ihn znr Entdeckung seiner Geheimnisse und Angabe derMitschuldigen zu bewegen.