(Departement, Canton u.s.f.), worin bürgerliche Unruhen Stattfänden, nachdem das Gesetz anf den Vorschlag des Directori,nms von dem gesetzgebenden Korps als darauf anwendbar er-klärt worden, von den Central - Verwaltungen gewisse Indivi-duen als Geißel genommen und auf ihre Kosten alle in einemgemeinschaftlichen Local in Verwahr gehalten werden, (srt.1,3,4). Dieselben sollten votzüglich aus den Verwandten undVerschwägerten der Emigrirten, den ehemaligen Adelichen, wennsie ssch durch Etwas verdächtig gemacht hatten, so wie ausden Eltern und Großeltern derjenigen Personen, die notorischan den Zusammenrottungen und Verbindungen der Meuchel-mörder Theil hatten, genommen werden (srt. 2, 3). Alle diesesollten überhaupt für die in dem Departement u. s. f. began-genen Meuchelmorde und Räubereien persönlich und bürgerlichverantwortlich seyn. (s,r. 2). Im Fall an einem wirklichenoder vormaligen Beamten der Republick, an einem Vaterlands-Vertheidiger, an einem Ankäufer oder Besitzer von National-Gütern ein Meuchelmord begangen würde, sollte das Direkto-rium für jeden Ermordeten vier dieser Geißel von dem Gebietder Republick deportiren lassen, (sr-r. 9). Die srt. 2 als ver-dächtig bezeichneten waren überdem solidarisch verpflichtet, fürjeden dieser Ermordeten eine Geldbuße von 5000 Frankenund an die Wittwe und Kinder des Ermordeten eine Entschä-digung, die für die Wittwe nie weniger als 6000- und fürjedes Kind nie weniger als 3000 Franks betragen konnte, zubezahlen, (srt. 13, 15).
Das Direktorium überlebte das Erscheinen dieses Gesetzesnicht lange. Den 18ten Brümaire desselben Jahrs (9ten No-vember 1799) mußte es den Consuln Platz machen. Auch diesehatten eine Eristenz von kaum ein paar Tagen, als sie (durchden Beschluß »i-rütäz vom 20sten Brümaire I. 8) eine Meugevon Personen der vorigen Regierung verbannten. *) Doch
*) Desenne lom. X. p. 290- Von den bezeichneten Personenwurden Einige aus dem Gebiet von Frankreich verwiesen,andern ward ein bestimmter Wohnort in Frankreich ange-wiesen, den sie nicht verlassen durften. Eigentlich depor-tier ward keiner.