wie nach srt. 7 des cost. st. z. Krum. s. 4 . bei jedem Verbre-chen die öffentliche Klage auf Bestrafung (l'sction xubligusxour I'gxplivstion sto Is yeine) erloschen. Die Strafe wirdauch an den in contumsoism Verurtheilten nie im Bildniß *)(en ettigie) vollzogen, sondern ein Auszug des Urtheils (eost.ä'insl,-. erim. srt. 472) auf einem öffentlichen Platz an einemPfahl angeheftet.
Nach demjenigen, was wir bis hierhin über den Geist derehemaligen französ. Criminal-Gesetzgebung gesagt haben, wirdman leicht muthmaßen, daß man dort in der Verfolgung undBestrafung jener lächerlichen Verbrechen, die nur durch die Bc-thörung der Menschen eristircn, und wogegen sich ihre Wutheben deßhalb um so heftiger entflammt, ich meine die Hexereiund Zauberei, hinter den übrigen Ländern nicht zurückgebliebenist. Die Untersuchung gegen diejenigen, welche dieser Verbre-chen angeklagt waren, ward auf dieselbe schreckliche Art (durchdie Folter) geführt, und hatte auch dasselbe Resultat, wiesonst allenthalben. Sehr viele dieser Unglücklichen gestandenselbst, daß sie Zauberer und Hexen seyen, mit dem Teufel zu,sammcnkämen, und mit ihm in fleischlicher Gemeinschaft lebten,ja was noch schrecklicher war, sie gaben oft eine Menge vonPersonen, die in hohem Ansehen standen, als ihre Mitschuldi-gen an. **) Eine große Zahl derselben ward von den Parla-menten (auch wohl von besondern Kommissionen) zum Feuer-tode verdammt, wie noch im I. 1634 der bekannte PfarrerDrksin Orsnstier, dessen Schauer erregender Prozeß sich im2ten Band der esuses cvlebro» findet. Doch hörte in Frank-reich dieser Unfug eher auf, als in Deutschland. Im Jahr1672 war bei dem Parlament von Rouen eine große MengeSchäfer als Zauberer angeklagt. Allein durch einen Beschlußdes Staats-Raths wurden sie Alle in Freiheit gesetzt. DerKönig erließ im I. 1672 eine Erklärung,***) wodurch allen
*) Schon die Constituirende bestimmte dieses voll. xea. st. 25-
7kro 1791- ksrt. I. tit. 3.
**) Imkert ?rst. justio. liv- III. cksx. 22, auch Kerriero
srt. 8ortiIeA6.
***)M. s. die Luc^cloxest. srt. «oreellerie und soroier^ Die