Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
428
Einzelbild herunterladen
 

liehen Befehl des Königs der Staats-Secretatr, zu dessen De-partement derjenige, der sie erhielt, gehörte, seine Unterschriftbeigesetzt hatte. (srt. 2). Die Entscheidung aller Klagen dagc-gen, als ob sie durch falsche Vorstellungen erschlichen wären,behielt der König sich selbst vor. (si-i. 4). Ihre unmittelbareWirkung war auf die Zeit von sechs Monaten, von dem Tag,wo sie gegeben waren, angerechnet, beschrankt, doch konnten siewegen wichtiger Ursachen erneuert werden, (sm. 3). Diesesletztere sollte (nach srt. 3 der königl. Erklärung vom 23stenDezember 1702) nicht früher als 14 Tage vor dem Erlöschenderselben geschehen. Doch man weiß, wie geschickt die Intriguedergleichen Begünstigungen auszudehnen und zu vervielfachenversteht. Zuweilen wurden sogar durch einen allgemeinen Be-fehl alle Offiziere der Armee auf eine bestimmte Zeit gegendie Verfolgungen ihrer Gläubiger geschützt. Dieses geschahunter andern nach dem Frieden von Ryswick und dem vonUtrecht in den I. 1698 und 1714, wo durch zwei königl.Erklärungen auf drei Jahre verboten ward, die nnbeweglichenGüter, welche Offizieren, die im Kriege gedient hatten, oder denminderjährigen Kindern solcher, die im Krieg gctödtet waren,gehörten. Schulden halber zu verkaufen.Anch für die saum-seligen Schuldner eines geringern Standes gab es ein ähnli-ches Hülfsmittel, die sogenannten Aufschub-Briefe (lotti-es <lorepit.) *) Mit diesen Briefen, deren Gebrauch in Frankreichebenfalls uralt war, sind mannigfaltige Veränderungen vorge-gangen. Zu den Zeiten Boutilliers erhielt man dieselben vomKönig und zwar auf Ein- drei oder fünf Jahre. Sie wurdenindessen nur vollstreckt, wenn der Richter nach Zusammcnberu-fung aller Gläubiger und nach Einwilligung des größten Theilsderselben, sie für vollstreckbar erklärt hatte. **) Jmbert (I'i-tt.

*)Ehemals hiessen sie auch wohl ^uinguennsles" weil sieauf 5 Jahre gegeben wurden. Latein, nennt man siebe-

neliois snni et luinguennü, ^uinguennsles iockuoise, ros-viiptum inäuoisrum uvius snni sut huinguennü." Ro-

xit selbst kommt von re^irsre her. kspon lib. X.tit. 9.

**)Für den größten Theil wurden diejenigen genommen, de-ren Forderungen Mehr betrugen, als die der übrigen zu-