Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
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(Den Grund dieser Benennung werden wir sogleich hören).Auch diese Verordnung ward nicht in allen Theilen des Reichsausgeführt, so daß Ludwig der Fünfzehnte es durch ein Edictvom Februar 1761 wiederholt befehlen mußte. Ueberhaupthiessen diese Beamten in den Bezirken, wo der König die Ge-richtsbarkeit hatte, in den letzten Zeiten durchaus Notarien;allein in den der grundherrlichen Gerichtsbarkeit unterworfenenLandestheilen war der Titel: tsdeUion vorherrschend geblie-ben; so daß man im gemeinen Leben zuletzt die Tabellionengar als Notarien eines geringern Ranges ansah. *)

Die Notarien und Tabellionen waren ursprünglich nichtverpflichtet den Entwurf, oder was man jetzt die Urschrift(minute) nennt, der von ihnen aufgenommenen Acte aufzube-wahren, oder eine Abschrift davon zurückzubehalten. Nur derausgefertigte Act war versiegelt und von den Partheien unter,j schrieben. **) Nur dieser hatte also öffentlichen Glauben, undder Entwurf, der mit dem ausgefertigten Act nicht einmal> übereinzustimmen brauchte, war ohne allen Werth. Allein

1 schon Philip der Schöne, der, wie schon gesagt worden, das

Notariat über ganz Frankreich verbreitete, befahl durch seineVerordnung vom Monat Juli 1304 den Notarien, alle vonihnen aufgenommenen Acte, ihrem wesentlichen Inhalte nach,in besondere Register einzutragen. ***) Carl der Siebentedehnte dieses durch seine Verordnung vom Isten Dezember 1437auch auf die Notarien von Paris aus, die früher davon aus-genommen waren, und setzte noch hinzu, daß am Rand einerjeden Urschrift (miaute) das Datum, an welchem die Ausferti-

*) M. s. d. klnc/elopeä. srt. Dsdellion.

**) Jetzt findet gerade das Gegentheil Statt. Die Urschriftist von den Partheien, den Zeugen und dem Notar; derausgefertigte Act aber nur von dem Notar unterschrieben.

***)Or<lon. äu Douv. tom. I. p. 4l7. orllinsmus.

guoä cum notsrii seu tsdeilionos pudliai o»atr->ek»8 ialoco, in guu inorari et teners tlsrtulsris sua oonsuevs-runt, äictos oontrsotus reveperiat, in ipsi» Oartulsrii,86u protoeolli» sudstsntisliter «l seriatim incoutiriLntixonaat et iaserrmt."