Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
412
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rien von denjenigen der Tabellionen wieder getrennt werdensollten. *) Er verlieh die Stelle der Notarien den ehemaligenSchreibern (eleros) derselben, und ernannte sie (die Notarien)selbst zu Tabellionen. **) Von dieser allgemeinen Regel wur-den jedoch die Notarien von Paris durch eine Erklärung vom6ten Julius d. I. 1543 ausgenommen, so daß diese fortwäh-rend sowohl die verschiedenen Acte aufnehmen, als ausfertigenund abliefern durften. Heinrich der Vierte änderte (durch einEdict vom Mai 1597) dieses wieder ab. Er vereinigte dieStellen der Notarien von neuem mit denen der Tabellionen,und gab ihnen den Titel: notsires-tsbellions-gsräenotes. ***)

*)Jn einigen Provinzen waren sie nie vereinigt, wie ausdem angeführten Edict Franz des Ersten erhellt. Ueber-haupt scheint man sich unter tsbellion allezeit denjenigen,der die Äcte ausfertigte gedacht zu haben, wie man dennauch ehemalstsbellionner" stattZrosso^er" sagte.Oiet. cke 1?revoux art. tsbellionner.

**) Franz der Erste, unter dem die Verkäuflichkeit der richter-lichen Stellen zuerst aufkam, sah überhaupt die Ernennungder Beamten nur zu sehr als eine Finanzguelle an. DieseTrennung der Notarien, Tabellionen und Siegelbewahrerhatte wahrscheinlich keinen andern Zweck, als die Stelleneinzeln verpachten zu können. M. s. den Text der Verord.

***)Der Hauptgrund dieser Vereinigung, den der König auchnicht verhehlt, war ebenfalls die Finanznoth, worin er sichbefand, und besonders die Schwierigkeit, die Armee in derPicardie zu besolden. Er zog daher alle Stellen der No-tarien, Tabellionen u. s. f. ein, und vereinigte sie mit sei-nen Domainen um sie (jedoch ü conäition er kscults äsrsellst perpetuel) zu verkaufen. Die damaligen Inhaberdieser Stellen sollten, was sie erweislich dafür an die Do-mainen bezahlt hatten, wieder zurück erhalten. Auch wer-den die wirklich großen Uebelstände der Trennung derStellen der Tabellionen und Notarien erwähnt,lls (nossujets) sont journellement trsvsilleri ü esuse äesäitstsdellions, en ee gu'gpres svoir ksit pssser leurs eon-trsts et odliZstions psr les notsires, ils sont contrsintsksire porter leurs minutes susäits tskellions pour losArosso^er lesquels estsnt la plupsrt eloiAnes cke troiset Düstre lieues cles äemeures «les psrties et notsires,vut,e Is äepense et sejour ckesäits vo^sges, eoureatt'orlune cke ls perle clesäites minutes ete."