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hatte Ort. 141) für die erccutorischcn Ausfertigungen der Ur-theile eine bestimmte Form vorgeschrieben, worauf (eoä. 6. p.o. srt. 146) ausdrücklich verwiesen wird. Eingang und Schlußist darin fast genau so, wie in der so eben mitgetheilten. Nurheißt es im letzter» „Ln koi äo czuoi lo prv8ents ete zignv psr lo piesickont et le grellier " wofür man inder eben angeführten „la mrM/s äu presont juZement etc."findet. — Uebcrdem ist für die Redaction des eigentlichen Ur-theils gar keine Form angegeben. Ludwig der Achtzehnte hatdurch eine Verordnung vom 30. August 1815 für die Ausfer-tigung der Urtheile genau dieselbe Form, wie das Senatus-Consult vom 28. Floreal I. 12, vorgeschrieben.
Außer den eigentlichen Urtheilen gibt es noch andere nachgewissen Förmlichkeiten abgefaßte Acte, welche sowohl nach deralten als neuen französischen Gesetzgebung unmittelbar vollstreck-bar sind, oder eine gleich bereite Vollstrcckbarkcit (exoeution^sreo, exoeutionem jisrstsin) mit sich führen. Hierhin gehö-ren die notariellen Acte (sotes ootsries, ou pszzös clevsntnotsii-o) , wenn sie in crecutorischer Form ausgefertigt sind. *)Das Institut der Notarien, von der höchsten Wichtigkeit zurErhaltung des Zutrauens und Beförderung des Verkehrs, istin Frankreich uralt. Dasselbe ist, wie es scheint, von den Rö-mern nach Gallien übergegangen. Bei jenen verstand manunter: notsrü gewöhnlich die Schreiber von obrigkeitlichen oderauch wohl andern Personen, weil sie nämlich mit gewissen Zei-chen oder Abkürzungen schrieben. Aus dem letzten Grund hiessensie auch Cursore^ (Schnellschreiber), oder
weil sie eben so schnell schrieben als ein Anderer sprach. **)
*)Jn einigen Gewohnheits-Rechten werden die Notarien ge-rade zu als Richter angesehen, welche die Partheien zuErfüllung der eingegangenen Contracte vcrurtheilen kön-nen. So heißt es (Ooustume» cko koietou srt. 322).„ blt lesckit» notsires peurent juger et eonäem^ner lo»xsrties cles eonvensnee» gu'il» sevorclerant et conseo-tiront: esr il» »ont ju^e» ^usnt ä ee. klt peut on psrtel juge re^uerir et ksiro Oire exeoution eomwo esestoit juZe oräinsirv äo Isäiote court etc-
**)Wcr kennt nicht das schöne Epigram von Martialis auf