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1 (1835)
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396
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nähme, die Urtheile, so wie sämmtliche Prozeßacten, Testa-mente, Contracte und überhaupt alle gerichtliche Ausfertigun-gen, u. d. g. in der Landessprache und zwar in der Fran-zösischen (en lanAvo Iiisternellö k>-mooi8) abgefaßt werdensollten. *) Dessen Enkel Carl der Neunte dehnte dieses durchdie zu Roussillon im Januar 1563 unter Einfluß des berühm-ten Kanzlers 6e I'llüpüsl erlassene Verordnung (sin. 35)dahin aus, daß auch die Eintragung in die Register der Par-lamente, so wie alle Antworten auf Gesuche und die Anträgeder Staats-Procuratoren in französischer Sprache abgefaßt wer-den sollten.

Was die Vollstreckung der Urtheile betrifft, so geschiehtdiese jetzt, wenn das Urtheil des Untergerichts bestätigt wird,durch dieses. Wird aber das Urtheil umgeändert, so gehörtdie Vollstreckung dem höher» Gericht (an welches appellirt wor-den), oder einem andern von ihm beauftragten an. (e. 3. p.arl. 472). Nur über die Vollstreckung der Urtheile der Han-dels-Gerichte, erkennt (nach Art. 553 des e. 3. p. o.) dasTribunal erster Instanz, und zwar desjenigen Orts, wo dieVollstreckung geschieht; welche Regel die Jurisprudenz auf alleAusnahme-Tribunale ausgedehnt hat, **) wozu man auch dieFriedens-Gerichte zählt. Für die Aussprüche von Schiedsrich-tern hat das Gesetz selbst (o. cl. p. sm. 1000, 1021) es aus-drücklich und zwar mit dem Zusatz bestimmt, daß diese Urtheile

*)Man erzählt hierüber folgende Ancktode: Das Lateinischeder damaligen Gerichtssprache war, wie man sich leichtvorstellt, äußerst barbarisch. Insbesondere übersetzte manclelrouter (abweisen) durch äebotgre (z. B. lliots ouiisclietum sororew «lebotsvit et clebotat). König Franzder Erste fragte einen Edelmann, welcher wie er wußte,eines Prozesses wegen schleunig nach Paris gekommenwar, wie es mit seinem Prozeß stehe. Der Edelmann ant-wortete, er wäre kaum in Paris angekommen gewesen,als der Hof ihn (abgewiesen) debottirt (cntsticfelt) habe.Der König unwillig über diese barbarische Sprache, erließbald darauf die angeführte Verordnung.

**)NerI!n Deport. srt. exeeution lies jugemens oivils.no. III. M. s. noch besonders llenrion-cle-Danse/ ve I'su-torite juclie. en ssrsnoe. cbsp. 16 er 17 -