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1 (1835)
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stimmen. Dieses ist nicht allein dem Gerichts-Gebrauch sondern»s, auch den Gesetzen gemäß. Ausdrücklich sprechen dieselben zwar

R > nicht davon, indem man in keinem der über den Dienst und

sU die Polizei der Tribunale erlassenen Gesetze oder Decrete (M.

Ug s. S. 271 Not.) das Mindeste davon findet. Allein es folgt

N doch mittelbar aus denselben, *) indem sie Ausnahmsweise ge-

rch wisse Punkte bestimmen, worüber einzeln und vorläufig, ehe

N noch die Hauptsache zur Sprache gebracht wird, entschieden

werden muß. Dieses ist nämlich der Fall bei allen aus der^ Form hergeleiteten Einreden (6ns <ls non provocier), wodurch

H die Klage entweder aufgehoben oder wenigstens aufgeschoben

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JEs folgt auch wohl aus der Natur der Sache selbst. Dassogenannte l'seturn ist in Civil-Sachen selten eine reineThatsache, sondern derselben muß nothwendig eine gewisseQualifikation beigelegt werden. Wenn es sich z. B. fragt,ob ^ dem L sein Haus verkauft hat, so handelt es sichnicht blos von Thatsachen, sondern auch davon, ob diesel-ben von der Art sind, daß dadurch im Sinn des Gesetzesein Verkauf constituirt wird. Bei den Erörterungen,welche in der constituirenden Versammlung über die Ein-richtung der Justiz Statt fanden, drang vorzüglich A. Du-port in einer am 2listen März 1790 gehaltenen Rede aufdie Trennung der Frage über die Thatsache von der überdas Recht. Er behauptete, daß ohne diese Trennung sehrviele Prozesse nach der Meinung der Minderzahl der Rich-ter entschieden würden, wozu er als Beweis folgendes al-lerdings merkwürdige Beispiel anführt. Man nehme an,Titius weigere sich die Schulden seines Großvaters zubezahlen, weil Istens sein (des Titius) Vater auf die Erb-schaft desselben Verzicht geleistet, und 2tens die an denGroßvater gemachten Forderungen nicht gesetzlich begrün-det seyen. Cajus behauptet von beidcm das Gegentheil.Nimmt man noch ferner an, die Zahl der Richter seyzwölf. Von diesen seyen sieben der Meinung, es habe keineVerzichtleistung Statt gefunden. Die fünf andern glau-ben, es habe eine Verzichtleistung Statt gefunden, aberdie Forderungen seyen gesetzlich gegründet. Wenn nunvon den sieben ersten, vier die Forderungen für ungegrün-det und drei sie für gegründet halten, so verliert Cajusseinen Prozeß, obschon er in Hinsicht der Thatsache, eineMajorität von 7 gegen 5 und in Hinsicht des Rechts eineMajorität von 8 gegen 4 für sich hatte.

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