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Urtheil in Civil--Sachen ward und wird auch noch nach abso-luter Stimmen-Mehrhcit erlassen.* *) Die Richter gaben und ge-ben ihre Stimmen mündlich, doch im Geheimen, d. h. so daßsie nicht zur Kenntniß des Publikums kamen, ab. **) Siekonnten sich, wenn sie es für nöthig fanden, in ein besonderesZimmer (die Rathskammer, cbamkro clo conseil) zurückziehen.Diese Sitte, welche in dem alten Frankreich von je her bestandund jetzt wieder besteht, ward nur wahrend der Revolutionauf eine kurze Zeit unterbrochen. Nach arl. 94 der Constitut.vom I. 2 (24sten Junius 1793) (Dosen. Win. I. p. 54 undwm. III. x. 512) sollten die Richter öffentlich berathschlagenund eben so ihre Stimme abgeben. Allein die Constitutionvom 5ten Fructid. des I. 3 (Asten Aug. 1795) stellte (arr.208) ***) die alte Ordnung wieder her. — Die Stimmen wur-
eine solche Statt findet, näher angegeben bei kiZosu xro-cöä. oiv. liv. II. rir. 1. cligp. I. seot. III. no. XI. 10-toni. I. 613, 614 und bei Lorrist-Lainr-Urix oours <1.procöcl. iom» II. liv. II. soot. I. tit. 2. obszi. 4- p. 424(not). Nach der alten Gesetzgebung war die Verschieden-heit größer. Besonders bei den Parlamenten war dieMasse der Formalitäten weit bedeutender. Die wichtigstenVerschiedenheiten werden in der Folge gelegentlich bemerktwerden.
*) Nur bei den Parlamenten war zuweilen auch in Zivil-Sachen zu einem Urtheil eine Mehrheit von wenigstenszwei Stimmen erforderlich. Doch hiervon im folgendenAbschnitt.
**) Schon in der Verordnung Philips von' Valois vom I.1344 heißt es: „kost srrostorulll prolstionern nullus,cujus opinionls luerint äoraini (ksrlamentil, clobetaliis rovolaro. Oontrsrium voro kr>oiens, porjuiii zioo-nsm noverit so inourrisse." —Nach der oiclon. cl. 1453(von Carl dem Siebenten) sollten die Parthcien den Na-men des Referent nicht kennen, und wenn er ihnen bekanntwürde, sollte der Referent gewechselt werden.
***) Desenno oock. gever. kosne. t. I. p. 89- — Nach Älo»lin (Ilöport. srt. opinion) ist die öffentliche und lauteAbstimmung durch die Constitution vom I. 2 zuerst einge-führt worden. In Criminal-Sachen hatte indessen schondie constituirende Versammlung durch das Dekret (vom