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nach eine *) Civil-Klage und von der Criminal - Klage, dieman gegen einen Richter wegen Dienst-Vergehen anstellen kann,und deren Zweck die Bestrafung desselben ist, gänzlich verschie-den. Für die letztere hat der cocl. ä'instr. crim. (grt. 479 —503) ein anderes Verfahren und andere Gerichte angeordnet.Nach dem alten Gesetz wurden indessen die Richter, wenn siebei dieser Anklage unterlagen, durch das nämliche Urtheil zumSchadens-Ersatz und zu den sonstigen, dem Fall angemessenenStrafen verurtheilt. Man findet bei Llsrlin und kerriereprise ü pgrtie) mehrere Urtheile der Art, sowohl ausder ältern als neuern Zeit (d. h. sowohl aus der Zeit vor-als nach der orllon. viv.) angeführt. So ward unter andern(nach kuriere) der General - Prokurator **) des Parlamentsvon Chambcry dnrch ein Urtheil vom Uten Oktober 1556verurtheilt, nicht allein den Schaden zu ersetzen, sondern dreiTage nacheinander in der öffentlichen Sitzung des Parlamentsvon Paris so wie an dem Schandpfahl (pilori) der Hallendieser Stadt eine schimpfliche (entehrende) Abbitte mit bloßemHaupt und Füßen, den Strick um den Hals und eine Wachs-kerze in der Hand (sillooäe-Iionol'sblo röte er pivcls nus, Iseorlls su eou, tensor un klsmbesu äe cire grllsnto ä lr»rnsin) zu thun, weil er eine Parthei ungerechter Weise wegendes Verbrechens der Verfälschung verfolgt hatte. —
Das Vorige wird hinreichen, um jedem von der Hierar-chie der ordentlichen Gerichte des alten und neuen Frankreichseinen allgemeinen Begriff zu geben. Ucbrigcns war und istauch noch jetzt der Geschäfts - Gang nicht allein in Beziehungauf die Parthcien, sondern auch auf die Richter bei den hö-her» Gerichten fast derselbe, wie bei den untern. ***) Jedes
*)Die Bestimmungen des ooä. ä. äv'Iirg or ä«-8 xeines vom3. Brum. I. 4 (srt. 561, 562, 569) waren hierüber inEtwa verschieden, (vosonne rom. IV. x. 103).
**) Gegen die Beamten der Staatsbehörde findet die xrisoü psl-rio eben so, wie gegen die Richter Statt. Nor-IinHebert, sit. prise ä Psrtie. Uspoa Oolleot. irrest,lib. XXI V. tit. 1. no. 4.
***) Nach der neuern Gesetzgebung vorzüglich, ist die Verschie-denheit nur sehr gering. Man findet die Punkte, wobei
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