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machten, veranlaßte das Parlament von Paris den 4ten Juni1699 ein sogenanntes arret äs reglement zu erlassen, nach. welchem keine Parthei einen Richter wegen Pflichtverletzung 'belangen, und Schadens-Ersatz von ihm verlangen konnte,wenn sie nicht vorher von dem Parlament, unter dem erstand, die Erlaubniß dazu erhalten hatte. *) Bald daraufward es allgemeine Regel, daß diese Klage auch gegen die Un-terrichter nur mit Erlaubniß der Parlamente angestellt, undauch nur von denselben definitiv entschieden werden könnte,welcher Gerichts - Gebrauch fast bei allen Parlamenten vonFrankreich bis zu den letzten Zeiten (vor der Revolution) beob-achtet ward. Was die Beamten der obersten Gerichtshöfe(sours souversines) , und diese Gerichtshöfe selbst betrifft, sokonnten sie in dieser Hinsicht nur bei dem königl. Staats-Rath(»u S 0 ll 86 il clu Uo^) verklagt werden. **) Man suchte beidiesem zuerst die Caffation des Urtheils, und wenn diese aus-gesprochen war, die Erlaubniß nach, die Richter verklagen zudürfen. War diese bewilligt, so erfolgte endlich das definitiveUrtheil. ***) Die Strafe traf alle Richter, welche bei demangefochtenen Urtheil mitgewirkt hatten, wenn nicht etwa Ei-ner durch irgend ein von ihm persönlich begangenes Verbrechen(z. B. der Referent durch Unterschlagung von Aktenstücken)das falsche Urtheil veranlaßt hatte. Diese Maßregel alle Rich-ter zu bestrafen (sie mochten für oder gegen gestimmt haben),hatte allerdings Etwas hartes, da dem Gesetz nach die Min-derzahl verpflichtet war, bei der Abstimmung der Mehrzahl bei-
*) Dieser Beschluß findet sich im dritten Band der csussscelsbres, in der Geschichte von äs la kivsräiere.
**) Dieses stand durch alten Gerichts-Gcbranch fest, und wardbis zur Revolution beobachtet. Die oräon. civ. sagt da-rüber tit. 1 art. 8. „I)eelsron8 tou8 grret8 et )UAVM6N886ront äonnes contra ls cli 8 p 08 ition äs no8 oiclon-nsnee8, oclit8 ct «leclsrstion8, nu>8 st clo nul eilet etvslenr et 1e8 juge8 c^ui >68 suiont i enäu8, re8pon8sl>Ie8äe8 <lornmgx;e8 et interets äes psrtio8, «firsr se-'a
***)Man sehe hierüber k^rriers vietion. ä^vroit und Älor-lin liepert. grt. pii8S ü psrtie.