Sachen, auch oft mit Aussage Eines Zeugen, besonders wenndieselbe durch die Umstände bestätigt ward. Der Richter gabalsdann, um diesen unvollständigen Beweis zu ergänzen, mei-stens der Parthei, welche ihn geliefert, auf, die Richtigkeit ihresGesuchs zu beschwören. Indessen find auch nach der neuestenGesetzgebung in vielen Fällen gewisse Bedingungen vorgeschrie-ben, nach deren Erfüllung die Richter die Thatsachen, für wel-che sie erfüllt worden, durchaus als wahr annehmen müssen.So haben alle authentischen, mit den gehörigen Förmlichkeitenversehenen Acte vollen Glauben, und es ist durchaus kein Zcu-gen-Beweis gegen den Inhalt derselben zulässig, es sey denn,daß man sie wegen Verfälschung angreift. *) **) Auch nach derältern Gesetzgebung (M.s. S.295) galt seit der Verordnung vonMvulins, gegeben i. I. 1566 (Art. 54) dieselbe Regel. Alleinin den frühesten Zeiten stand der entgegengesetzte Grundsatz fest,so daß Boutillier tit. 106 die Maxime aufstellt: ll'cinoins parvive voix lletruisent lettres, ***) Außer den so eben genann-ten Fällen ist die Ueberzeugung des Richters auch, sowohl nachder ältern als neuern Gesetzgebung, gebunden, wenn Eine Par-thei der andern den Eid anträgt. Man sieht dieses als einenVertrag an, wodurch die Parthei, welche den Eid anträgt, sichverpflichtet dasjenige für wahr zu halten, was die andere aus-sagt. Die erstere darf sogar keinen weitem Beweis dagegen
*)k°erriere Diet. 6. O. ^trt. preuve testiuioniale undseiui-preuve. Auch kspou Oolleet. arrest. lib. IX. tät.I. und tit. Vl.
**)coll. oiv- art. (1317—1320).
***)I>spon. Oolleet. irrest. Iil>. IX. tit. I. no. 15- ,, 8i allinquisitionern gut eontraetuni queullam testes llieant,so ita non lleposuisse, vel etiam eontraetuni aliterLuisse, et Notarius vel Inquisitor allserat eontrsrium;eui Stare oportest, MKA-rrrm est, quoll ex existi-
rnatione l^otarii sut inquisitione resolvitur: ea quippe8i bona sit se lsullabilis, ei Statur: si vero ealleinsuspeeta sit, testiuin llepositioni inllaerenlluiu est. . . -Lt ita Arreste Oratiauopolitano ao. 1460 jullieatumluit."