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Nicdcrlegung der Aktenstücke nur durch ein förmliches, inder öffentlichen Sitzung nach Stimmenmehrheit erlassenes Ur-theil verordnet werden könne. Allein da die Bericht-Erstat-ter für jede ihrer Arbeiten bezahlt wurden (Sporteln lepioes)erhielten), so hegten die Gerichte eine große Vorliebe fürdas schriftliche Verfahren. Auch gab es gewisse Gegen-stände, wofür es von Rechtswegen Statt fand. Zu dieserZahl gehörten Rechnungs- und Liquidations-Sachen, * *) undbesonders alle diejenigen Prozesse ohne Ausnahme, die schon inerster Instanz schriftlich verhandelt worden. Das Urtheil, wo-durch für einen Prozeß das schriftliche Verfahren angeordnetward, hieß „sppointeinent." **) Dasselbe bestimmte zugleichdie Punkte, worüber die Partheien das Gericht näher aufklä-ren sollten. ***) Es gab mehrere Arten dieser Urtheile. Diewichtigsten waren sppointornent ä inettrs und sppointementen äroit ä öeriro et proänirv. Durch ein Urtheil der erstenArt, welches in minder verwickelten Sachen zu erfolgen pflegte,(oräon. ä. 1667 rir. XIV. »rt. 7) wurden die Partheicn ange-wiesen, ihre Gründe und Beweisstücke innerhalb einer Fristvon drei Tagen dem Gericht zu übergeben, damit auf denBericht eines damit beauftragten Richters Jeder ihr Recht zu-erkannt würde. Mous, xour otro Isit äroit sux psrtios, los
les jug68 äo äälibörsr preslsbleinent, 8» ls 0SN80 serssppointos ou jugöe, svsnt Hue ä'ouvrir lenrs opinionssnr lo lonäs: oo c^oi sors obsorvö äans tontes nosvours, jurisäictions ot justioos^ rnöme vello äes 8oi^-nours."
*) Wenigstens, wenn die Partheien es verlangten. Oräon. 6.1667. tit. XI. srt. 10. tit. XXIX. srt. 13-
**)lat. sppnnotnstio, (sppnnotusre, sivo sppunotsre, sp-xointer); welche Ausdrücke in der gerichtlichen Spracheder Franzosen uralt find. M. s. Vn-Osn^o 8^sar. sävoo. sppunotsre.
***)„6'e8t xsroe gne lo jn^o 6xe et äösi^no psr oo jugo-rnont los points äo I'stlsiro ^n'il läut öclsiroir, gn^ils ötö sppollo sppointelnont, ä'sutsnt in'sppointer sig-nitio lixer ot reäniro guolcjuo cliose s un point." Vor-rioro Oiot. ä. Oroit. srt. apppointernent.