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1 (1835)
Entstehung
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271
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Sachen wird acht Tage, ehe sie vor Gericht vorkommen, indem Gcrichtssaal der Kammer ausgehängt. Am ersten Gerichts-tage der auf die Aushängung folgenden Woche, werden meh-rere Sachen von dem Huissier nach der Ordnung, wie sie inder Liste der Kammer aufgeführt sind, aufgerufen. Die beider-seitigen Anwälte machen nun ihre Antrage, d. h. sie tragen ibrGesuch dem Gericht kurz vor. Diese Antrage müssen indessender Gegen-Parthei drei Tage vorher insinuirt, und schriftlichabgefaßt, so wie von den Anwälten unterzeichnet, dem Gerichts-Sccretair in der Sitzung übergeben werden. (Heer-, imxor. 6.30- lilsos 1808. srt. 33, 70, 71, 72. Dosen. ton,. IV. 11. 445).Nachdem nun die Anwälte diese Anträge (oouolurious) gemacht * *),

dem folgenden Abschnitt wird noch näher davon geredetwerden. Nach dem jetzt bestehenden Verfahren werdenindessen nicht alle Sachen in die Rolle eingetragen, son-dern solche, welche eine schleunige Entscheidung erfor-dern, werden, auf bloss Denkschriften, vor den in dieRolle eingetragenen Sachen abgemacht. In Hinsicht desnähern Details sehe man vorzüglich das kaiserl. Dccretvom 30. März 1808 über die Polizei der Tribunale, dasGesetz vom 20. April über die Justiz - Organisation, unddie sich darauf beziehenden kaiserl. Decrete vom 6. Juliund vom 18. August 1810 (Dosen. ooä. gonor. torn. IV.x. 438.', 466 , 474, 490).

*)Boutillier (8om. Dur. liv. I. tit. 21) sagt, Die Klagemüsse ein Syllogismus seyn, der seinen rnsjor und minorbabe, und worin das eigentliche Gesuch des Klägers denSchlußsatz bilde. Daher das Wortconoluslon" fürGesuch oder Antrag. Am Ende mußte man (nach Bou-tillier) noch hinzufügen, daß man die Erstattung der Ko-sten verlange, oder nach Umständen, daß der Verklagte ineine Geldbuße (smonäe), oder zum Schadens - Ersatz vcr-urtheilt werde. Den Betrag gab man zwar an, setzte in-dessen hinzu:ou tolles gmeustes et punitions guv 6sla 6isorotion 6o Is 6our vorrs ostre ä ksiro, et vo gus6o rsison et justioe sppsrtionstrs. " Ohne diesen Zusatzlief man nämlich Gefahr, wenn man zuviel gefordert hatte.Nichts zu erhalten. Am Schluß verwahrte man sich nochin einer andern Hinsicht, indem man hinzufügte:Olli-snrs prouver 6o mes lsits, neAstions, oontr-estits, ou 6o-liats, gui äosiront xreuve, taut <zuo suküro 6ovrs a ma

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