Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
259
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hören. Schon zur Zeit der Salischen Gesetze (l!t. I. 3) warendiese Vorladungen (jedoch durch Zeugen) bekannt. Allein auchin den Verordnungen der Könige des Dritten Geschlechts, fin-det man sehr früh Bestimmungen darüber. Insbesondere stan-den sehr harte Strafen darauf, wenn Jemand es wagte, dieHnissiers an der Ausübung ihrer Dienst-Verrichtungen zu hin-dern, oder sich ihnen zu widersetzen. Im I. 1367 ward derPrinz von Wallis, der einen Huisster, der ihn vorladen sollte,daran gehindert hatte, von dem Parlament für einen Rebellen,und aller seiner Besitzungen in Guyenne für verlustig erklärt.Nach art. 31 der oräon. von Moulins (vom I. 1566) solltendie Hnissiers bei ihren Amts-Verrichtungen einen Stab (unsvei-go) in den Handen tragen, und jeder, den sie damit berühr-ten, * *) sollte bei Strafe sein Recht zu verlieren, oder des ihmangeschuldigten Vergehens als überführt angesehen zu werden,verbunden seyn, ihnen zu folgen. Nach Art. 34 derselben Ver-

bestimmten Fallen eine Gerichtsbarkeit über die Weltlichenhatten, so mußte, nach einer Verordnung Ludwigs desZwölften vom I. 1512 Art. 46, in jeder Vorladung vordie geistlichen Gerichte der Grund, worauf sie geschah, an-gegeben seyn. Ein Huissier durfte also nur auf ausdrück-lichen Befehl des Richters eine solche Vorladung machen.(Illorrioro vier. ä. vrolt. »kN. citstio»). Es kommthöchst wahrscheinlich aus einem ähnlichen Grund, (mansehe das Folgende), daß auch jetzt die Vorladungen vordie Friedens-Gerichte nichtsjournemens" sondernoi-rmions" heißen. Schon in dem Decret der Constituiren-dcn vom 14. und 18. Oktober 1790 über das Verfahrenbei den Friedens - Gerichten werden sie so genrnut. (vs-86NU6 roin. III. 258, 229).

*) Dieses war in den letzten Zeiten vor der Revolution undist auch jetzt nicht mehr gebräuchlich. Die constituircndeVersammlung hatte indessen durch ihr Decret vom 28. Fe-bruar 1791 (vesonno rvln. in, p. 283) diesen GebrauchWieder hergestellt. siN. 8.Vos ofüeiors ruivistörielsvbsrgös äv llexsmnion äes jugemens, insväsmons. . . .vontr« na viro^oa Ini presenteroat uao baglistte blsnobevn 1e 80 Mmallt cl'obeir. ^.U88itüt sprs8 1'agysritioo tleee 8IHN6 <ls ls pui88anoo xnbliiuo taut« rssislancs 8eruröputoe rsbolliov."