Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
240
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Frankreichs. *) Dieselben wurden alle im Anfang der Revolu-tion durch das Decrct der constituirenden Versammlung vom7. September 1790 aufgehoben, (Dosen. ooä. ^enör. 1'r!»no.kam. III. x. 247). Au ihre Stelle sind bekanntlich Fricdens-Gerichte, Kreis-Gerichte, Appellhöfe nebst einem für das ganzeReich bestimmten Cassationshof getreten. Da diese indessennur nach mannigfaltigen Wechseln und Veränderungen ihrejetzige Einrichtung erhalten haben, so wird erst in der Folgeder Ort seyn, davon näher zu handeln.> Wir wollen hiernoch zum Schluß von denjenigen Personen reden, die, ohnerichterliche Funktionen auszuüben, doch bei keinem Gericht feh-len dürfen, wenn der Geschäftsgang regelmäßig fortgehen soll.Hierhin muß man zuerst, als dem Gericht selbst «»gehörig, dieGerichts - Secretaire (grelllers), und (obschon die Stellungderselben nur eine sehr untergeordnete ist) auch die Gerichts-Diener oder Gerichts-Vollzieher (Kuissiors) zählen.

Schon die Capitularien verordneten, daß jeder Graf sei-nen Notar haben sollte, welcher, wie im ersten Abschnitt erin-nert worden, höchst wahrscheinlich die Dienste des Gericht-Schreibers oder Gerichts - Secretairs versah. Auch mußte,sobald die Gerichts-Verfassung irgend eine geregelte Gestaltangenommen hatte, nothwendig Jemand seyn, der die Akten-stücke der Parthcien annahm und aufbewahrte, die Ausfertigun-gen der Urtheile besorgte, u. s. f. In den ersten Zeiten derKönige des Dritten Geschlechts übertrugen die Richter dieseGeschäfte meistens ihren Schreibern oder Hausbcdienten, wel-ches Philip der Schöne durch seine Verordnung vom I. 1302verbot, indem er die Bestimmungen darüber für ein königlichesRecht erklärte. Doch wurden noch lange nach dieser Zeit dieGerichts-Secretaire bei den Untergcrichten nur Geros genannt,**)

*) Von den außerordentlichen, d. h. von denjenigen, die nurüber gewisse Gegenstände und Personen Recht sprachen,wird im fünften Abschnitt umständlich gehandelt werden.

**) In einer Verordnung Carls des Siebenten vom I. 1485werden selbst die Gerichts-Secretaire des Stadt-Gerichtsvon Paris (ollLrelot) noch Geros genannt. M. s. auchI'errioro Diot. ä. Droit srt. freister.