Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
239
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2) Die Präsidial - Gerichte konnten nur auf das Gesuchvon wenigstens Einer der Partheicn in letzter Instanz urthei-len (Art. 12). Die Richter waren verpflichtet (Art. 13) vorAllem über diesen Punkt zu entscheiden. Gegen ihren Aus-spruch hierüber fand (Art. 15) nur in dein Fall, daß sie erkannthatten, in letzter Instanz sprechen zu können, eine Appellationan die Parlamente Statt; welche aber (Art. 19) die Fortsetzungdes Verfahrens vor den Präsidial-Gerichtcn nicht aufhielt.

3) Bei der ersten Einsetzung der Präsidial-Gerichte hatteman eine gewisse Eifersucht zwischen denselben und den Parla-menten befürchtet, und deshalb die Entscheidung über alle Con-fliete zwischen diesen beiden Behörden dem großen Staats-Rath(grsnä oonsoil) beigelegt. Allein da in dem Lauf mehrererJahrhunderte diese Eifersucht gänzlich aufgehört, nnd die Er-fahrung die Partheicn sowohl, als Richter von dem Nutzen derPräsidial - Gerichte überzeugt hatte, so ward, um bei diesenGerichten selbst keinen Geist von Insubordination und ein Ver-kennen ihrer wahren Stellung zu erzeugen, diese Verfügungzurückgenommen, und die Entscheidung dieser Conflicte (Art. 17)an die Parlamente gewiesen.

4) In jeder Amtei und Landvogtei (tzsillisZe er se'-vliaussee), wo ein Präsidial-Gericht war, sollte (Art. 27) letz-teres mit der erstem vereinigt werden, so daß beide nur EinGericht ausmachten, und alle Sachen ohne Unterschied, ob beidenselben die Appellation zulässig sey oder nicht, in derselbenKammer und in derselben Sitzung abgemacht würden. Dieübrigen Bestimmungen dieser mit vieler Einsicht verfaßten Ver-ordnung sind zu weitläufig, als daß sie hier angeführt werdenkönnten, und müssen wir den Leser auf den Text derselben ver-weisen. Was endlich noch die Befugnisse der Präsidial-Gerichtein Criminal-Sachen betrifft, so wird (§. 4. dieses Abschnitts)noch näher davon geredet werden.

Dieses wären ungefähr die ordentlichen Gerichte des alten

vier (also zu der ersten Zeit in 250 Livr. eben viel als in1000 im I. 1774). Hierzu kommt noch, daß, wegen desbeständig aus Amerika eingebrachten Silbers, der Werthdes letztem seit Heinrich dem Zweiten merklich gefallen war.

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