stern des Parlaments unter keinem andern Titel aufgeführt.Der Grund davon lag gewiß darin, daß seit dieser Zeit einbeständiger Beamter bestellt war, der, in allen das InteressedeS Königs betreffenden Sachen, als Sachwalter desselben auf-trat. Als nach und nach die monarchischen Grundsätze mehrobsiegten, und das Interesse des Staats sich mit dem des Re-genten verschmolz, so ward das doppelte Geschäft, das Eigen-thum des Königs zu vertheidigen, und die Verbrecher zu ver-folgen, derselben Behörde übertragen. Doch wie auch immerdie Staatsbehörde entstanden seyn mag, so ist gewiß, daß sie,gleich nachdem ihr Name iu der Geschichte zuerst erwähnt wird,den großartigen Character entwickelte, wodurch sie sich im Laufvon fünf Jahrhunderten ununterbrochen ausgezeichnet hat. DieStadt Tournay war ehemals eine Freistadt (sogenannte Asyl-stadt), wo die Verbrecher gegen die Verfolgungen des Gesetzesgesichert waren. Allein schon im I. 1356 erhob sich der Gene-ral-Procurator gegen diesen schändlichen Mißbrauch, und er-klärte ihn für unerträglich. Er drohte den Einwohnern vonTournay, sie deshalb vor Gericht zu laden, und verbot ihnenvorläufig, den Verbrechern irgend einen Schutz angcdeihcn zulassen. — So groß auch immer das Ansehen und der Rangeines Verbrechers seyn mogte, so hat die Staatsbehörde es sich
den Parlamenten (und noch jetzt bei den Appelhöfen), denersten Beamten der Staatsbehörde bezeichnete, ward in denfrühesten Zeiten denjenigen beigelegt, die man noch wirk-lich bei den deutschen Gerichten: Prokuratoren (pi'voursto-res sä Ute«) nennt. Man nannte sie General- oder all-gemeine Procuratoren, weil sie für Alle als Sachwalterauftraten. Eben so verstand man früher (und zwar ausdemselben Grund) unter General-Advocatcn (svoests gä-nei-sux^ die gewöhnlichen Advocaten oder Vertheidiger derPartheicn, wogegen späterhin und noch jetzt der zweiteBeamte der Staatsbehörde den Titel: General-Advocat,führt. In den frühesten Zeiten ward derselbe Advocatdes Königs (svormk äu roi), so wie der General-Procu-rator, Procurator des Königs (groouroui- äu i-oi) ge-nannt. Die erste königliche Verordnung, worin letzteremder Titel: General-Prokurator beigelegt wird, ist vornDecember 1344, (procurslore nostro generali prsosoräa).M. s. d. klnv^vlopöä. srt. karlornont.