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Ankläger auftrat, habe die erste Idee zur Einführung derStaatsbehörde gegeben. Andere suchen wohl mit gröfierm Rechtdie erste Veranlassung dazu in einer uralten, schon in deinWerk von Bcanmanoir (vllsx. 61) angeführten Gewohnheit,welcher gemäß in gewissen Fällen ein Richter mit der Verfol-gung der Verbrecher beauftragt ward. Hierdurch läßt sich in-dessen nur die Stellung, welche die Staatsbehörde bei Crimi-nal-Prozcffcn hatte, erklären.*) In Beziehung auf Eivilsachcnscheinen die Funktionen derselben nach und nach aus denen derAdvocaten oder Sachwalter des Königs entstanden zu seyn,wie cö schon der Name (proourour clu roi) hinreichend recht-fertigt. Von jeher gab es in allen Prozessen, wobei es sichvon dem Interesse des Königs, seinen Domainen, Gefallenu. s. f. handelte, einen Sachwalter desselben. Allein dieser scheintursprünglich mit dem Parlament in keiner Verbindung gestan-den zu haben. (Gewöhnlich trat der Vogt von Paris oder derAmtmann (bsilli) des Bezirks, worin das zur Frage kommendeEigenthum des Königs lag, als Sachwalter desselben auf).So findet man in einem Urtheil ssrrLtl von 1299 den Aus-druck: Nach Anhörung unseres Procurators der Normandic,suäito xrocurstors nostro Xormsnniso. Philip der Lange,schaffte im I. 1319 diese Sachwalter des Königs für die Pro-vinzen des geschriebenen Rechts ab. Allein in Beziehung aufdie andern Landeöthcile bestand der Gebrauch, daß die Amt-männer der verschiedenen Bezirke als Sachwalter des Königsauftraten, noch im I. 1345. In den Urtheilen des Parlamentsvom I. 1325, 1328, 1338, 1344 wird indessen der Sachwalterdes Königs (prooureuo än roi) unter dem Titel: Gcneral-Procurator **) erwähnt, und seit 1437 wird er in den Regi-
*) Dieses wird noch viel deutlicher werden aus dem, wasunten aus Boutillier angeführt wird. In den GesetzenJacobs des Zweiten, Königs von Majorca, der in derersten Hälfte des I4ten Jahrhunderts lebte, wird desStaats - Procurators ganz bestimmt erwähnt. „ Urocnls-ior lisoalis Hui coatinns nosirsru ssorsin oni'isru «tnjuireneaMl', iastituatnr; gni l'sota ot osusus in cuiispromovear slgne prosogustur." I,6A. Uslst. sacol». II.
lieg. Nujoric. toni. 111- Xet. Lsnot. llnn. p. XXVI-
**) Der Titel: General-Procnrator, womit man späterhin bei