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1 (1835)
Entstehung
Seite
171
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1807, erhielt erst mit dem 1. Januar 1808 gesetzlicheKraft.

3) Der colls ä'instrnvtioQ criminellv decretirt im I.

1808, und

4) Der volle penal, decretirt im I. 1810.

Die letzten Gesetzbücher kamen beide zu derselben Zeit, mitEinführung der neuen kaiserlichen Gerichtshöfe am Schluß desJahrs 1810 in Anwendung, wie nach verschiedenen Verände-rungen durch die kaiserl. Dccrete vom 23. Juli und 25. No-vember 1810 bestimmt festgesetzt ward. Die verschiedenen kai-serl. Decrete über die Bestimmungen dieses Zeitpunkts findetman bei (Oesevno voll. Kvner. krane. ioin. IV. p. 450, 465,466, 489, 512). Die Sammlung dieser Gesetzbücher ist auchunter dem Namen dercin^ volles" bekannt. Nach der Re-stauration ließ Ludwig der Achtzehnte (im I. 1816) in seinemNamen eine neue Ausgabe der fünf *) Gesetzbücher veranstal-ten, worin ebenfalls einige Abänderungen der vorigen Gesetze(in Beziehung auf die Ehescheidung u. s. f.) vorkommen, die inden meisten Ausgaben bei den einzelnen Artikeln, die sie betref-fen, angeführt find. **)

*) Zu diesen 5 volles find nach der Restauration noch zweiandere, nämlich: 1) das Gesetzbuch über die Forsten(volle korestier) promulg. den 31. Juli 1827, und 2) dasGesetzbuch über die Fischerei in den Flüssen (volle lle Ispeobe üovigle) promulg. den 15. April 1829 gekommen.Einige rechnen die beiden Charten auch noch für ein be-sonderes Gesetzbuch (volle xoliti^ue) , so daß es auf dieseWeise 8 volles gibt.

**) In dem ehemaligen Frankreich hatte man mehrern, mei-stens von Privaten veranstalteten Sammlungen von Ge-setzen, die über denselben Gegenstand handelten, den Na-men volle gegeben. So führte eine von einem gewissenThomas Cormicr veranstaltete Sammlung römischer undder in der Normandie geltenden Rechte den Namen:volle Henri IV. Eben so hieß die von dem Parlamcnts-Advocaten Jacob Corbin herrührende Sammlung aller vonLudwig dem Dreizehnten über die Gerechtigkeitspflcge undeinige andere Gegenstände erlassenen Gesetze volle VooizXIII. Andere dieser volles wurden nach dem Gegenstandbenannt, den sie behandelten. So gab es einen volle -ui-