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des Volks getheilt; auf eine kurze Zeit, (unter dem National-Convent und Direktorium) kam es den letztcrn sogar allein zu.Den Grund zu allen folgenden Veränderungen ward bekannt-lich durch die im I. 1789 zu Versailles versammelten General-Staaten gelegt, welche späterhin sich selbst den Namen Natio-onal-Vcrsammlnng (sssemblse nsUonsIe) beilegten. Nach demorganischen *) Gesetz, welches dieselben im Oktober 1789 demKönig vorlegten, und das sehr bald die königliche Bestätigungerhielt, beruhte die gesetzgebende Gewalt vorzüglich **) beider National-Versammlung d. h. bei der Versammlung der durchfreie Wahl des Volks ernannten Deputirten. Die letzten: hat-ten (nach Art. 13.) ausschließlich das Recht, Gesetze in Vor-schlag zu bringen: doch war zu jedem Gesetz die königliche Be-stätigung erforderlich. Die Verweigerung derselben hatte jedochnur eine beschränkte Wirkung. Sie hörte nämlich bei der zwei-ten Erneuerung derjenigen Versammlung, wovon der Gesetzes-Vorschlag ausgegangen war, auf. ***) Die Beschlüsse derNational-Versammlung in Beziehung auf gewisse Gegenstände,welche Tat. III. Cap. 3. Abth. II. Art. 7, 8 der Constitut. von1791 bestimmt angegeben sind, bedurften nicht einmal der kö-
*) Unter einem organischen Gesetz versteht man ein solches,welches die Mittel und die Art und Weise vorschreibt, wieein schon angenommenes Princip in Ausübung gebrachtwerden soll. — In Deutschland scheint man hin und wie-der mit der Bedeutung dieses Worts noch nicht recht ver-traut zu seyn.
**) Die Worte sind ganz bestimmt »rt. 8. pou^oir läZi'«-Istik rösills llsns i'sssembllls ustionsle, gui Iexercerssinsi Hu'il suit." Ogssriiio. voll. gönöi'. trsnc. torn. I.
x. 6- — In dem ersten Band dieses Werks findet manalle Constitutioncn, die Frankreich vom I. 1789 bis zurVerleihung der Charte vom I. 1814 (diese einschließlich)erhalten hat, nebst den sich darauf unmittelbar beziehendenGesetzen, zusammen. Die Constitution, die Napoleon nachseiner Wiederkehr von Elba gab, findet sich in dem 18tenBand.
***)grt. 12. „1g rekus susponsik llu roi cessers ä 1s 8svc>nclsclss lygislsturez »uivi'g volle c^ui surs ^ro^osö 1s
loi." Dosenne. r. I. p. g.