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1 (1835)
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auf das höchste gehoben, in dem Staatsrechr von Frankreichals »»bezweifelter Grundsatz fest, daß das Recht der Gesetzge-bung im ganzen Reich einzig *) und ausschließlich dem Königzustehe. Allein demungeachtct hatten die Könige von diesemRecht in Beziehung auf die bürgerliche und zum Theil auchauf die peinliche Gesetzgebung, nur einen beschränkten Gebrauchgemacht. Sie hatten vielmehr für gut gefunden, die uralteOrdnung bestehen zu lassen, der gemäß in einigen Theilendes Reichs das römische Gesetzbuch, in andern aber die soge-nannten Gewohnheiten (ooutumes) als allgemeine Rechtsnormangenommen waren. Frankreich war in dieser Hinsicht, wiewir schon in der Einleitung bemerkt haben, in zwei Theile,deren einen man xrovinves äo äroit öeril, und den andernxs)'8 ooutuiuiers nannte, getheilt; ein Unterschied, welchenerst die seit der Revolution eingeführte Gesetzgebung aufhob.Derselbe hing zum Theil mit einer Verschiedenheit der Sprachezusammen, welche selbst höchst wahrscheinlich von der Verschie-denheit der Völkerstämme, die sich in den einzelnen Provinzenfestgesetzt hatten, (der Wcstgothen, Burgunder, Franken,) her-rührte. Noch im vierzehnten Jahrhundert war Frankreich indieser letzten Hinsicht gleichsam in zwei Länder, in eines, wodie Sprache oder der Dialect c>o -- und ein zweites, wo derDialect oui oder vil gesprochen ward, (in die sogenanntell-gnAuo ä'oo **) und L,SNAU6 cl'oil oder (.3NAU6 cl'oui) ge-theilt. Diese Namen waren von dem Wort, dessen man sichin dem einen und andern Landcstheil bediente, um Ja auszu-drücken, hergenommen. Der Dialect oui erstreckte sich überden bei weitem größten Theil von Frankreich, nämlich über dasganze nördliche Land bis an die Dordogne, wozu noch Auvcrgne

*) Die Parlamente indessen machten bis zu den letzten Zeiten(vor der Revolution) einige von dem Hof nicht anerkannteAnsprüche auf Mitwirkung bei der Gesetzgebung, wovonunten näher gehandelt werden wird.

**) Die Sprache ward auch von der Stadt Toulouse, wo sievorzüglich gesprochen ward, Is IsvZua Nouivussink! ge-nannt. Die Provinz I^ngnoäov, deren Hauptstadt Tou-louse ist, hat davon ihren heutigen Namen erhalten. Frü-her hieß sie Loptimanis.

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