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selbst zu Grunde. Hugo Capet, der erste König des DrittenGeschlechts, war nicht wie Pipin *) mit Zustimmung desVolks, sondern einzig durch die Wahl der Großen auf denThron erhoben worden. Daher wurden auch unter den Köni-gen dieses letzten Geschlechts allgemeine Gesetze nie mit Zustim-mung des Volks, sondern nur mit der einiger Großen, diegleichsam die Stelle königlicher Rathe vertraten, erlassen. DieKönige waren auch um so mehr genöthigt, sich der Zustimmungwenigstens einiger der mächtigern Vasallen zu versichern, alses ihnen sonst unmöglich war, ihren Gesetzen einen allgemeinenEingang zu verschaffen. Sie sorgten daher bei Verkündigungderselben-dafür, daß mehrere Große sie unterschrieben, undsich durch ihre Unterschrift verpflichteten, sie auch auf ihrenDomainen einzuführen, und dem König in Handhabung der-selben beizustehen.
Das Erstemal, wo unter den Königen des Dritten Ge-schlechts, das Volk zusammenberufen ward, um über allgemeineAngelegenheiten zu berathen, war im I. 1302 unter Philipdem Schönen. Die Versammlung führte den Namen der allge-meinen Stande oder General-Staaten (ötsts gönsrsux), undwar in drei Kammern, die der Geistlichkeit, des Avels und desBürger- oder dritten Standes ( 601-8 - öt-n) getheilt. Alleindiese Stände, deren Zusammenberufung unter d.-n folgendenKönigen noch mehrmals Statt fand, **) hatten bei Erlaffungallgemeiner Gesetze keine entscheidende Stimme, sondern sie ant-worteten nur auf die Fragen, die der Hof ihnen vorlegte, undhatten überdem das Recht Vorstellungen zu machen, auch ihreBeschwerden (äolösncos), wenn sie deren hatten, vorzubringen.Sonst stand es in den letzten Jahrhunderten vor der Revolution,besonders seitdem der Cardinal Richelieu die Macht der Krone
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, Die letzte Versammlung derselben (vor der Revolution)
^ fand i. I. 1614. unter Ludwig dem Dreizehnten zu ParisStatt.