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dabei seine Stimme ab. Bei der schriftlichen Abfassung derGesetze ward immer erwähnt, daß dieselben mit Bewilligungder ganzen Nation gegeben seyen. *) „eZo (HläeborwzNex unn eum oonsensu et voluotato I?raveorum O. 558."heißt es in einem unter Childebert erlassenen Gesetze (Louguetreoueil äss liistor. tom. IV. p. 622.). Die alten Jahrbücherder Franken sagen von der im Jahr 788. unter Carl demGroßen zu Jngelheim gehaltenen Versammlung „In xl-mitoIllAe1l>eiin6n8l eonveniuot xontiüoes, majore8, minore8, 8L-oer3ote8, reguli, äucos, eomit68, preleeti, eiv68, opgicla-ni etc." **) Die Form, nach welcher man bei diesen Ver-sammlungen verfuhr, war folgende: Dasjenige, ***)'was demVolk vorgeschlagen werden sollte, sey es ein Gesetz oder irgendeine neue Unternehmung, ward laut abgelesen, und darauf dasVolk gefragt, ob es seine Zustimmung dazu gebe, oder nicht.Ersteres bezeugte es dadurch, daß es dreimal rief: „Wir sinddamit zufrieden" (coolsuäglmnt), worauf dann das Vorge-schlagene schriftlich abgefaßt, und durch die Unterschrift desKönigs, der Clerisei und der Vornehmsten des weltlichen Stan-des bestätigt ward. Auf diese Art gingen unter den Königendes Ersten und Zweiten Geschlechts alle, die ganze Nationbetreffenden, Verordnungen auch von dieser selbst aus. Carlder Große insbesondere pflegte alle Jahre eine solche allgemeineVersammlung zu halten, die damals oonvontu8, xlaoitum, msl-1u8 oder mslluin genannt ward. ****) Allein durch die Ein-führung des Lehnsystems, und die dadurch steigende Macht dergroßen Lehnsträger oder Barone, wozu noch die durch dieEinfälle der Normannen verursachten Unruhen und Unordnun-gen kamen, ging die Macht des Volkes so wie die der Könige
*)Jn dem eäiot. k>i8ten8, (von Carl dem Kahlen i. I. 864)heißt es osp. 6. „6>ox eon8en8ll populi 6t 6t eoastitu-tiooe rozis" spaä LalllL. tom. ll. P. 176.
**)8orker. cls oomit. veter. Oermaii. H. 304.
***) Ospitul. eäit. UsluL. tom. I. 628- O. 822.
****) Man sehe des Bischofs Hincmar von Rheims, der i. I.882 ftarh, trsetat. äe oräino palstii. in dessen Oper.estistit Lirmonäi Vol. 2. csx. 29.