Anhang
zum zweiten Abschnitt.
Noch viel verderblicher für das öffentliche Wohl, als dergerichtliche Zwcikampf, waren die sogenannten Privat-Kriege. *)In jenen traurigen Zeiten, wovon in diesem Abschnitt gehan-delt wird, hielt jeder Edelmann sich für berechtigt, im Fall ervon einem Andern beleidigt oder auch in seinem Eigenthumverletzt ward, denselben mit Krieg zu überziehen. Das Schlimm-ste dabei war, daß alle Verwandten und Lehnspsiichtigen beiderPartheien verbunden waren, an dem Krieg Theil zu nehmen,so daß des Raubens, Plünderns und Mordens kein Endeward. **) Indessen waren doch, eben so wie der gerichtliche
*) Man sehe die vortreffliche Abhandlung von Vn-Osngs überdiesen Gegenstand. Es ist die vorletzte von den dreißigAbhandlungen, die derselbe seiner Ausgabe des Lebens Lud-wigs d. H. von Joinville beigefügt hat. — Auch in demersten Band von Robertsons Geschichte Carls des Fünf-ten findet man hierüber manche Belehrung.
**) Guibert, Aht von Nogent, ein gleichzeitiger Schriftsteller,(gest. 1124) sagt nist. liier. lib. I. esg. 7. von dem schreck-lichen Unfug, der unmittelbar vor dem Anfang der KreuzzügeStatt fand. „I^rsr eo rempore sntegusw gentium Le-rer isots grokeotio: msximis sä invieein bostilitstibustotius k'rsnoorurn Regni Lseta peritirbstio, ereLrsubigue Istrooini», visrum obsessiv suäiebsntur: iwoLebsnt ineeiräis inknits, nnllis prseter sola et iociomitseupiäitste existentibus osusis exstruebsoilir grselis, etut Lrevi totum elsuäsm, guiäguiä obtotibus eugiäo-rum »ukjseebgt, uusgusm sttentensto cujns esset, ^rss-äse galsbst."
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