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Artikel mußte er oder seine Frau wenigstens von dem Vorabend ^
von Allerheiligen bis zu dem von Johannes wirklich in der "
Stadt wohnen, und zwar ohne sich zu entfernen, es sey denn ^
wegen Geschäften, Vollziehung einer Heirath, Krankheit, Pil- ^
gerschaft oder einer andern ähnlichen Ursache. Der vierte Ar- -
tikel erlaubte sowohl dem Mann als der Frau, vom Vorabend !
von Johannis bis zu dem von Allerheiligen hinzugehen, wohin <
sie wollten, wenn es wegen der Frucht- oder Heuerndte, oderWeinlese u. s. f. nöthig war. Die Verordnung selbst bot alsoeine Menge Hilfsmittel, sie zu umgehen, dar.
Durch diese Gründung der Gemeinden und Bürgerschaften,wird die Geschichte des Dritten Königs-Geschlechts in zwei sehrungleiche Abschnitte getheilt. So wie in dem Ersten die Rechtedes Throns und des Volks von den kleinen Tyrannen unter-drückt wurden, so gelang es im Zweiten den Königen, dieHerrschaft im vollesten Maaße an sich zu ziehen, und zwar, ohnedaß darum dem Volk der ihm gebührende Antheil zugefallenwäre.
Von einem noch weit größer» Einfluß, um die Königewieder in den Besitz der obersten Gerichtsbarkeit zu setzen, wa-ren die Veränderungen, welche Ludwig der Neunte, mit demZunamen der Heilige (reg. v. I. 1226 — 1270) in der franzö-sischen Gerichts-Verfassung machte. Durch seine Verordnung *)vom I. 1260 schaffte er den gerichtlichen Zweikampf in denihm unmittelbar unterworfenen Theilen des Reichs in allenSachen (en taute guerelle) gänzlich ab. Späterhin erließderselbe Fürst noch mehrere Verordnungen, die noch jetzt unterdem Namen: Verordnungen oder Bestimmungen Ludwigs des H.(vtsbllsseuiens ste 8t. lwuis) bekannt **) sind. Der König
*) Orclonnsnoes sts I,ouvre tom. I. Auch in den sogleichanzuführenden etskli^em. dieses Fürsten heißt es 6v. I.
cbsp. 2. ,,Non« cketleuclons las batsilles psr taut nostro
stemsine (äomsine) an taute« guerelles.
et eu lieu cle« bmsille«, uous rnettons preuve« cle» te«-inains, et ckes elisrtres eto."
**) Ou-(!anA6 gab diese e'lslllissemeus im Jahr 1658 alsZusatz zu der Geschichte Ludwigs des H. von Joinville,zuerst heraus. Sie führen bei ihm den Titel: L.es ets-